Verhüllt den Reichstag – nicht die Bürger!

Praktische Tipps zur Umgehung der Schutzmaskenpflicht

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Die Mundschutzpflicht in Läden sowie im Nah- und Fernverkehr gilt in Deutschland nun schon seit zwei Wochen. Obwohl es insbesondere gegen die undifferenzierte Art ihrer Umsetzung gute Argumente gibt, stößt der Widerstand bei der Politik auf taube Ohren. Wie soll man mit der Situation umgehen?

Medizinische Argumente gegen die Mundschutzpflicht
Unlogischer Flickenteppich an Regelungen
Legale Möglichkeiten, die Mundschutzpflicht zu umgehen
 

Medizinische Argumente gegen die Mundschutzpflicht

Gegen den Mundschutz gibt es eine Reihe von medizinischen Argumenten. Auf diese bin ich in Geheimwaffe Mundschutz? bereits ausführlich eingegangen. Sie lassen sich auch in diversen Fachartikeln nachlesen (siehe Links unter dem Essay). Ich beschränke mich daher an dieser Stelle darauf, stichwortartig auf sie hinzuweisen:

  • Durchlässigkeit nicht-professioneller Schutzmasken für Viren;
  • Infektionsgefahr durch vermehrte Berührung des Gesichts, um sich Luft zu verschaffen oder die Schutzmaske zurechtzurücken;
  • Trügerisches Sicherheitsgefühl, in der Folge weniger strenge Beachtung der Abstandsregeln;
  • Ungeklärte Entsorgungsfrage: Ansteckungsgefahr durch nicht fachgerecht entsorgte Schutzmasken.

Unlogischer Flickenteppich an Regelungen

Diese Argumente sind nicht weniger gewichtig, weil die Mundschutzpflicht nun schon überall in Deutschland seit zwei Wochen in Kraft ist. Aber gut, schieben wir sie einmal für einen Augenblick beiseite. Tun wir einfach mal so, als wäre der Mundschutz grundsätzlich eine tolle Sache.
Dann müsste die Grundregel lauten: Schutzmasken sollten dort getragen werden, wo die Einhaltung der Abstandsregel nicht garantiert werden kann. Dies würde beispielsweise bedeuten:

  • Der Mundschutz ist in der Stadt wichtiger als auf dem Land, wo die Bevölkerungsdichte nicht so hoch ist.
  • Der Mundschutz ist in Fahrstühlen kaum zu vermeiden.
  • In Geschäften mit geringem Publikumsverkehr ist die Schutzmaskenpflicht überflüssig, ebenso in leeren Bussen und Bahnen.

Die Mundschutzpflicht folgt dieser Logik jedoch nicht. Sie gilt vielmehr pauschal in allen Läden und überall im Nah- und Fernverkehr, egal wie voll oder leer es in Bussen und Bahnen ist. In Fahrstühlen kann man sich dagegen nach wie vor ohne Mundschutz aneinanderkuscheln.
Eine Ausnahme von der generellen Schutzmaskenpflicht in Läden stellt neben Mecklenburg-Vorpommern ausgerechnet Berlin dar, die größte Stadt Deutschlands. Dort gelten damit dieselben Regeln wie in den am dünnsten besiedelten Regionen unseres Landes.
Dies zeigt: Die Mundschutzpflicht folgt keiner stringenten Logik. Sie ist vielmehr das Resultat eines – faulen – Kompromisses zwischen dem Drängen der Wirtschaft nach Lockerungsmaßnahmen und dem Bestreben der Politik, Gesundheitsschutz zu demonstrieren.
Das Problem ist: Unsere Politiker debattieren nicht – sie dekretieren. Petitionen gegen die generelle Mundschutzpflicht interessieren sie ebenso wenig wie etwa die Tatsache, dass Asthmatiker durch die neue Regelung praktisch gar keinen Laden mehr betreten können (1), da sie unter den Masken Erstickungsanfälle bekommen. Argumente sind bedeutungslos. Was zählt, ist das öffentliche Symbol.
Als Symbol verankert die Schutzmaskenpflicht aber nicht nur die fortbestehende Bedrohung durch das Virus in den Köpfen. Es gewöhnt die Bevölkerung vielmehr auch daran, sich selbst als gesichtslose Masse zu begreifen, die von unzugänglichen Führern gelenkt wird. Je länger die Maßnahme in Kraft bleibt, desto größer wird daher die Gefahr, die von ihr für die Demokratie ausgeht.

Legale Möglichkeiten, die Mundschutzpflicht zu umgehen

Dies bedeutet: Wer die Demokratie schützen will, muss sich der Schutzmaskenpflicht entziehen, wo immer es möglich ist – zumindest überall dort, wo kein medizinischer Zweck mit ihr verbunden ist. Hierfür gibt es u.a. die folgenden Möglichkeiten:

    1. Die effektivste Möglichkeit, den Widerstand gegen die pauschale Mundschutzpflicht in Läden zum Ausdruck zu bringen, scheint mir eine Art Kaufstreik zu sein. Gemeint ist damit die Weigerung, Läden zu betreten, in denen die Schutzmaskenpflicht gilt. Dies muss gerade nicht dazu führen, dass kleinere Geschäfte in den Ruin getrieben werden. Ganz im Gegenteil: Gerade mit kleineren Lebensmittelhändlern lassen sich individuelle Abhol- oder Liefervereinbarungen treffen. Dadurch können die betreffenden Geschäfte sogar neue Kunden akquirieren, die ihnen vielfach auch nach Ende der Krise die Treue halten werden. Was die größeren Läden im Einzelhandel betrifft, so ist der Druck, der durch die Kaufenthaltung bei ihnen entsteht, durchaus gewollt. Denn er ist ja nur eine Antwort auf den Druck, den sie selbst auf die Politik ausgeübt haben, um eine rasche Öffnung zu erreichen. Eben diesem Druck ist die undifferenzierte Schutzmaskenpflicht zu verdanken. So ist zu hoffen, dass die Einsicht in die mangelnde Tragfähigkeit dieser Lösung zu erneutem Druck auf die Politik führt, der in eine sinnvolle Änderung der Regelung mündet. Denn anders als mit ökonomischem Druck scheint in der Politik kaum etwas erreicht werden zu können.
    2. Die Mundschutzpflicht im Nahverkehr lässt sich natürlich am ehesten durch einen Umstieg auf Fahrrad, Inline-Skater, Elektroroller etc. umgehen. Im Fernverkehr hilft nur das Ausweichen aufs eigene Auto. Mit Fahrgemeinschaften bewegt man sich ohne Schutzmaske am Rande der Legalität, schützt aber die Umwelt – Abwägungssache!
    3. Ein Friseurbesuch wird durch die Schutzmaskenpflicht zu einer grotesken Haaroperation. Dies schreit nach einem neuem Schritt in der Geschichte der menschlichen Zivilisation: Glatze für alle! Nie mehr Kopfläuse! Wer aber dennoch auf einer libidinösen Beziehung zu seiner Haarpracht besteht oder vielleicht Mitleid mit den armen Friseuren empfindet, kann hier ja ebenso handeln wie unter Punkt 1 empfohlen: Hausbesuche vereinbaren! Wie nahe man sich dann kommen will, ist wiederum Vertrauenssache. Als Kompromisslösung ist aber auch denkbar, dass die HaarspezialistInnen Hilfestellung bei der Selbstbeschneidung leisten. Wer nur den Schnitt-Anleitungen aus dem Internet folgt, läuft nämlich Gefahr, am Ende aus ganz anderen Gründen eine Schutzmaske in der Öffentlichkeit tragen zu müssen.
    4. An Schulen sind die Regelungen zur Schutzmaskenpflicht von Land zu Land und teilweise sogar von Schule zu Schule unterschiedlich. Teilweise werden Schutzmasken auch im Unterricht getragen, teilweise wird lediglich das Tragen der Masken auf dem Schulhof und auf den Fluren erwartet. Letzteres ist zwar aus medizinischer Sicht kontraproduktiv, weil das häufige An- und Abnehmen der Maske die Infektionsgefahr erhöht. Für die Kinder selbst aber ist insbesondere eine Mundschutzpflicht im Unterricht eine unverantwortliche Zumutung. Denn das Problematische am Mundschutz ist ja gerade, dass er Kommunikation erschwert, weil er die Mimik unterdrückt. Komplexere Kommunikationsformen, wie sie geistiger Austausch und gemeinsame Lernprozesse implizieren, sind mit Mundschutz kaum möglich. Deshalb sollten Eltern schulpflichtiger Kinder darauf dringen, dass Unterricht vorerst überwiegend online erfolgt und allenfalls mit Präsenzphasen in kleinen Gruppen verbunden ist, in denen die Abstandsregel eingehalten werden und deshalb auf den Mundschutz verzichtet werden kann.
    5. Wenn an einem Arbeitsplatz mit Kundenkontakt eine Mundschutzpflicht eingefordert wird, sollte diese in Betriebs- bzw. Personalrat diskutiert werden. Insbesondere Beratungstätigkeiten sind mit Schutzmaske kaum sinnvoll zu leisten, weil derartige Tätigkeiten eine offene und barrierefreie Kommunikation erfordern. Als Kompromiss bietet sich hier die Nutzung einer Plexiglasscheibe als Infektionsschutzmaßnahme an.
    6. Dort, wo sich das Tragen einer Schutzmaske nicht verhindern lässt, sollte dieser auf keinen Fall in affirmativer Weise verwendet werden. Es sollten also keinesfalls Werbe- oder Fun-Botschaften auf den Mundschutz aufgedruckt werden. Die einzigen Botschaften, die hier sinnvoll sind, müssten sich gegen den Vermummungszwang richten, also etwa: „Transparenz statt Verschleierungszwang!“ „Für unverstellte Kommunikation!“ „Dies ist kein Maulkorb!“ „Demokratie braucht Offenheit!“ oder eben: „Verhüllt den Reichstag – nicht die Bürger!“

 

(1) Anmerkung zu Asthma und Mundschutz: Menschen mit Herz-Kreislauf- oder Atemwegserkrankungen können sich zwar mit ärztlichem Attest von der Maskenpflicht befreien lassen. In Geschäften laufen sie aber dennoch Gefahr, schief angesehen und im schlimmsten Fall sogar trotz Attest aus dem Laden geworfen zu werden (vgl. den Bericht über einen entsprechenden Fall aus Saarbrücken auf infranken.de).

Links

Ärzte-Zeitung / dpa: [Weltärztepräsident] Montgomery hält Maskenpflicht für falsch. 23. April 2020.

Löwe, Sarah: Mundschutz tragen – wie sinnvoll das ist. Chip.de, 22. April 2020 [gute Übersichtsdarstellung, mit Links zu den Einschätzungen diverser Experten].

Ludwig, Bastian: „Masken schädigen die Gesundheit“: Experte übt scharfe Kritik an Corona-Maßnahmen. HNA (Hessische/Niedersächsische Allgemeine), 9. Mai 2020.

Müller, Dirk: Interview mit Weltärztepräsident Montgomery: „Pflicht für nicht funktionierende Masken ist ein Armutszeugnis.“ Deutschlandfunk, 27. April 2020.

 

 

 

9 Kommentare

      1. Leider war ich damals nicht zur Ausstellung in Berlin. Die verpackten Bäume an der Fondation Beyeler habe ich gesehen. Eine außergewöhnlich Ausstellung. Es würde mich interessieren was er derzeit einpacken würde?

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      2. Nein, unser Gesundheitsminister eignet sich nicht als Verpackungskunst, da Christo schon immer ein Problem mit der Statik hatte. Herr Spahn würde sonst unter dieser schweren Last zusammenkrachen.

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      3. Das reißt es auch nicht raus. 🙂 Die Maskenpflicht ist einfach zu undifferenziert und ohne Logik verhängt worden. Viele fühlen sich jetzt sicher und halten gar keinen Abstand mehr … Hinzu kommt, in stickigen Räumen noch die Atmung behindern, die Entsorgung, die Hygiene der Masken … Zu vieles ungeklärt und somit erstmal trügerische Sicherheit und Symbolpolitik.

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