Die Mobbokratie

Plädoyer für ein Mobbing-Me-Too

Bald ist es wieder so weit: Wir stimmen über die Zusammensetzung des deutschen Bundestags ab. Alles super demokratisch. Aber was, wenn die Listen, über die wir abstimmen, auf undemokratische Weise zustande gekommen sind?

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INHALT

Bundestagswahlen: Black Box Landesliste

Ein mahnendes Beispiel: Der Skandal um die Landesliste der Saar-Grünen

Was genau ist das eigentlich – Mobbing?

Zur Entstehungsgeschichte des Begriffs „Mobbing“

Was uns daran hindert, gegen Mobbing vorzugehen

1. Die Bilder in unserem Kopf und das Gut-Böse-Schema

2. Mobbing im Tarnkappen-Modus

3. Attraktivität der Mobber

Trump und Putin als Mobbing-Lehrmeister

Mobbing als Gefährdung der Demokratie

Vorschläge zur Eindämmung des politischen Mobbings

Faschistoider Kern des Mobbings

Nachweise

Bundestagswahlen: Black Box Landesliste

Wahlen zum nationalen Parlament: das Hochamt der Demokratie! Wochenlang ist spekuliert und prognostiziert worden, gemunkelt und getalkt. Und jetzt ist es endlich so weit: Der Wahltag ist da!
Bebend vor Erregung stehst du vor dem Wahllokal. Endlich, nach vier Jahren, darfst du deine Stimme wieder erheben. Fast wärest du an deiner eigenen Stimme erstickt. Und jetzt erweisen dir die Hüter der Demokratie sogar die Gunst, deine Stimme zu verdoppeln. Gleich zwei Kreuzchen darfst du machen: eines für das Direktmandat und eines für die Landesliste einer Partei.
Du atmest noch einmal tief durch, dann betrittst du das Wahllokal. Du zeigst deinen Wahlberechtigungsschein vor, dann schnappst du dir einen Stimmzettel und verschwindest in der Wahlkabine.
Natürlich weißt du längst, wo du deine Kreuzchen machen wirst. Du stimmst strategisch ab, so, dass deine Stimmen am ehesten Gewicht haben. Also verteilst du Erst- und Zweitstimme auf unterschiedliche Parteien. Namen spielen dabei keine Rolle für dich. Die Kandidatin für das Direktmandat hast du dann und wann in den Lokalnachrichten gesehen. Die Landesliste ist jedoch eine Black Box für dich.
Klar, du weißt, dass die Parteien die Personen auf den Landeslisten auf eigenen Versammlungen bestimmen. Und dir ist auch klar, dass du die Listen im Netz abrufen und dich näher mit den dort aufgeführten Namen beschäftigen könntest. Da du an der Zusammensetzung der Listen aber doch nichts ändern kannst, hast du das noch nie getan.

Ein mahnendes Beispiel: Der Skandal um die Landesliste der Saar-Grünen

So ungefähr sieht wohl bei den meisten von uns das Verhalten am Wahltag aus. Jetzt zeigt der Skandal um die Landesliste der saarländischen Grünen: Das war wohl ein Fehler. Wir sollten den Landeslisten der Parteien mehr Aufmerksamkeit schenken.
Auf den ersten Blick scheinen wir uns beruhigt zurücklehnen zu können. Immerhin hat der Bundeswahlausschuss ja Anfang August entschieden, die Landesliste der Saar-Grünen nicht zur Bundestagswahl zuzulassen. Der Grund dafür sind allerdings nicht die Mauscheleien und Manipulationen, die es im Vor- und Umfeld der Listenwahl gegeben hat. Maßgeblich für die Nichtzulassung der Liste war vielmehr die Entscheidung des Bundesschiedsgerichts der Grünen, die Delegierten des Ortsverbands Saarlouis eben aufgrund dieser Mauscheleien nicht zur Listenwahl zuzulassen. Diesen Ausschluss wertete der Bundeswahlausschuss, in Übereinstimmung mit der vorherigen Entscheidung des Landeswahlausschusses, als „eklatanten Verstoß gegen das Demokratieprinzip“ (1).
Mit anderen Worten: Mauscheln und Manipulieren ist o.k., soweit nur die formalen Regeln eingehalten werden. Damit wird hier über eine Problematik hinweggesehen, die unsere Demokratie in ihren Grundfesten erschüttern könnte.
Denn was ist, wenn die Wahllisten der Parteien nicht auf der Grundlage von Faktoren wie Kompetenz, Erfahrung und Teamfähigkeit zusammengestellt werden, sondern schlicht das Abbild eines besonders bedenkenlosen Ellbogeneinsatzes sind? Wenn nicht die fähigsten Leute auf den Listen auftauchen, sondern die skrupellosesten – diejenigen, die die wenigsten Bedenken haben, zu Mitteln wie Mobbing, Intrigen und der Verbreitung von Lügen über andere zu greifen?
Ja, ich kann euer Aufstöhnen hören: Pfui, Rother! Musst du immer auf unseren schönen Parteienstaat eindreschen?
Vielleicht sollten wir uns, zur Abkühlung der Gemüter, zunächst einmal darüber verständigen, was überhaupt unter „Mobbing“ zu verstehen ist.

Was genau ist das eigentlich – Mobbing?

Der Begriff „Mobbing“ ist abgeleitet vom englischen „to mob“, mit dem allgemein das Anpöbeln und Attackieren anderer bezeichnet wird, und zwar stets als Gruppenaggression, also eben von einem „Mob“ ausgehend. Das englische Ursprungsverb deckt sich damit nicht mit der deutschen Bedeutung von „Mobbing“. Für dieses wird im englischsprachigen Raum denn auch ein anderer Begriff verwendet: „bullying“. Im deutschsprachigen Mobbing-Diskurs findet dieser Begriff auch Verwendung, dient dann allerdings dazu, den Spezialfall des Mobbings unter Kindern zu bezeichnen.
Laut dem Psychologen Werner Stangl bezeichnet Mobbing

„einen Prozess der systematischen Ausgrenzung und Erniedrigung eines anderen Menschen, die von einer oder mehreren Personen betrieben werden. Diese feindseligen Handlungen geschehen mit einer gewissen Regelmäßigkeit, also mindestens einmal pro Woche und über eine bestimmte Dauer, d.h. mindestens ein halbes Jahr.“ (2)

Aus juristischer Perspektive ist der Begriff des Mobbings erstmals vom Landesarbeitsgericht Thüringen genauer bestimmt worden. Danach umfasst der Begriff

„im arbeitsrechtlichen Verständnis (…) fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen, die nach Art und Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder andere ebenso geschützte Rechte wie die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen.“ (3)

In Ergänzung zu diesen allgemeinen Bestimmungsversuchen hat Christoph Seydl vier Aspekte benannt, aus deren Zusammenwirken sich die Konstellation des Mobbings ergibt. Demnach bezeichnet Mobbing

• nie eine einzige, isolierte Handlung, sondern stets einen Komplex von Verhaltensmustern, der systematisch auf die Erniedrigung eines anderen abzielt;
• sowohl verbale als auch nonverbale Formen der Aggression – die folglich von direkten Beschimpfungen über den Ausschluss aus kommunikativen Prozessen bis zur Anwendung physischer Gewalt reichen kann;
• die systematische Ausnutzung asymmetrischer Beziehungen. Diese können auf hierarchischen Unterschieden, aber auch auf der Macht der Gruppe gegenüber Einzelpersonen oder der Ausnutzung von informellen Rangunterschieden in sozialen Gruppen beruhen;
• das Abzielen auf die Stigmatisierung und Marginalisierung Einzelner, also deren dauerhaften Ausschluss aus sozialen Gruppen (4).

Zur Entstehungsgeschichte des Begriffs „Mobbing“

Der letztgenannte Aspekt bezeichnet den ursprünglichen Kern des Mobbings. Er zeigt zugleich, welche Brisanz dem Begriff innewohnt. Peter-Paul Heinemann, der im Zuge der nationalsozialistischen Judenverfolgungen 1938 im Alter von sieben Jahren nach Schweden emigriert war und dort später als Chirurg arbeitete, hatte den Begriff 1969 in Anlehnung an Konrad Lorenz‘ Studie über Das sogenannte Böse in die Diskussion eingeführt. Er bezeichnete damit gruppenspezifische Ausgrenzungsprozesse im Zusammenhang mit Apartheidsphänomenen (5).
Das Mobbing-Konzept diente damit ursprünglich nicht nur der systematischen Erfassung von Gruppenaggressionen gegen Einzelpersonen. In dem Begriff hallt vielmehr auch die Erfahrung des Nationalsozialismus und des systematischen Rassismus in anderen Kontexten des 20. Jahrhunderts nach. Dies verdeutlicht zugleich das Hass- und Gewaltpotenzial, das dem Verhaltenskomplex des Mobbings auch bei einem allgemeineren Verständnis des Begriffs innewohnt. Immer klingt darin auch das Bestreben einer Mehrheit an, einzelne, andersartige oder nicht der Gruppennorm entsprechende Personen zu marginalisieren und letztlich aus der Gruppe zu entfernen.
Eine breitere Diskussion des Mobbing-Phänomens setzte Ende des vergangenen Jahrhunderts ein, nachdem der ebenfalls nach Schweden ausgewanderte Arbeitspsychologe Heinz Leymann den Begriff aufgegriffen hatte (6). Leymann konkretisierte die Problematik des Mobbings insbesondere in Bezug auf die Arbeitswelt und erarbeitete einen detaillierten Katalog von insgesamt 45 Punkten, an denen sich das Vorhandensein von Mobbing feststellen lassen könne (7).

Was uns daran hindert, gegen Mobbing vorzugehen

Nun könnte man sagen: Ist doch alles bestens! Wenn wir so genau bestimmen können, was Mobbing ist, dürfte es ja auch nicht so schwer sein, dieses zu bekämpfen.
Leider ist die Sache nicht ganz so einfach. Es gibt da ein paar Fallstricke, die es uns schwer machen, Mobbing im Alltag zu erkennen und entschlossen dagegen vorzugehen. Dabei handelt es sich um

• die Bilder in unserem Kopf;
• das Gut-Böse-Schema;
• das im Tarnkappen-Modus erfolgende Mobbing;
• die mögliche Attraktivität der Mobber.

1. Die Bilder in unserem Kopf und das Gut-Böse-Schema

Theoretische Bestimmungen von Mobbing sind eine Sache. Eine andere Frage ist, welche Bilder in unserem Kopf entstehen, wenn wir das Wort „Mobbing“ hören.
Mobbing – ich sehe da spontan ein paar Pubertierende vor mir, die per Cyber-Mobbing andere im Netz bloßstellen. Oder: den Chef, der per „Bossing“ einzelne Beschäftigte ausgrenzt, indem er sie etwa mit Arbeit überlädt oder ihnen umgekehrt nur banale Aufgaben überträgt, mit denen er ihnen seine Geringschätzung zeigt. Oder: eine Gruppe von Eliteschülern, die über Wochen einen Neuankömmling schikaniert – in Frankreich als „bizutage“ bekannt (8).
Derartige Bilder entsprechen dem Tenor der gängigen Berichte über Mobbing. Das Problematische an ihnen ist, dass sie ein Gut-Böse-Schema implizieren. Mobbing erscheint als Tat von ein paar Bösewichten, nicht aber als strukturelles Problem, in das wir alle in unserem Alltag involviert werden können.
Eine Studie der IG Metall zeigt jedoch, dass Mobbing eben keineswegs durchgehend als „Bossing“ in Erscheinung tritt, also als Mobbing von oben. In 44 Prozent der Fälle ging das Mobbing hier vielmehr von den Beschäftigten selbst aus, in weiteren zehn Prozent mobbten Vorgesetzte und Beschäftigte gemeinsam (9).
Noch problematischer sind die Auswirkungen des Gut-Böse-Schemas, wenn es auf die gesellschaftlichen Akteure übertragen wird. Mobbing in Parteien oder Gewerkschaften? Undenkbar! Wer Handreichungen und Gesetzesvorschläge gegen Mobbing erarbeitet, kann doch nicht selber mobben!
Leider ist unser Alltag aber schizophrener, als wir wahrhaben wollen. Es ist durchaus möglich, draußen die internationale Solidarität zu feiern und drinnen, wenn es um die Verteilung der Pöstchen geht, nach Kräften zu mobben.

2. Mobbing im Tarnkappen-Modus

Mobbing kann offen und für alle sichtbar erfolgen. In den oben angeführten Beispielen ist das fraglos der Fall: Beim Bossing und bei der bizutage gibt es eindeutig identifizierbare Täter. Und beim Cyber-Mobbing ist zumindest die Tat als solche klar dokumentiert.
Es gibt jedoch auch Formen von Mobbing, bei denen weder die Tat noch die Täter offen in Erscheinung treten. Es ist ein Mobbing, bei dem den Gemobbten von vorne ins Gesicht gelächelt wird, während hinter ihrem Rücken das ganze Arsenal systematischen Mobbings aktiviert wird.
Ein solches verstecktes Mobbing kommt oft scheinbar harmlos daher. Es ist eine Art Nadelspitzen-Mobbing, bei dem mit chirurgischer Präzision immer wieder gezielte Schnitte gesetzt werden. Häufig geschieht dies abends, in geselliger Runde, wenn die giftige Saat der Worte den anderen wie unter Hypnose eingeflößt wird. In der Art von: „Ich will ja nichts Schlechtes über XY sagen – aber wusstest du eigentlich, dass …?“ Oder: „Ohne eitel erscheinen zu wollen – das, womit XY sich da neulich dicke gemacht hat, war komplett von mir abgekupfert.“
Dieses Hinterzimmer-Mobbing ist für die Gemobbten deshalb so gefährlich, weil sie den Sturm nicht kommen sehen und sich deshalb auch nicht dagegen wappnen können. Dass sie gemobbt werden, können sie allenfalls indirekt erschließen – über eine plötzliche Distanziertheit anderer ihnen gegenüber, über Vorwürfe, die sie sich nicht erklären können, oder durch die Verweigerung der Zusammenarbeit mit ihnen.
Eben deshalb ist diese Art des Mobbings auch überall dort besonders beliebt, wo Wahlämter zu vergeben sind. Die Saat des Mobbings geht hier am Wahltag auf: Sie manifestiert sich in der Abwahl der Gemobbten.

3. Attraktivität der Mobber

Ein besonderes Problem des Mobbings besteht darin, dass die von ihm ausgehende Gewalt nicht sofort für alle erkennbar wird. Sich am Mobbing zu beteiligen, erscheint dadurch vielfach nicht als das, was es ist: als Ausübung subtiler Gewalt gegen andere. Stattdessen geht von der Teilnahme am Mobbing nicht selten eine gewisse Attraktivität aus.
Diese Attraktivität beruht auf einem doppelten Mechanismus. Zunächst einmal geht das Mobbing in vielen Fällen von Gruppen-Leadern aus. Deren herausgehobene Position in der Gruppe muss dabei nicht formell markiert sein. Sie kann sich vielmehr auch informell aus einer besonderen Beliebtheit oder der Wortführerschaft in der Gruppe ergeben. Solchen Personen zu folgen, verspricht dadurch auch anderen Gruppenmitgliedern eine Stärkung ihrer Position im Gruppengefüge.
Gerade wenn das Mobbing dem Gruppenkonsens entspricht, vermittelt die Teilnahme hieran zudem ein Gefühl der Zugehörigkeit und des – nach Maßstäben der Gruppe – normgerechten Verhaltens. Umgekehrt droht bei Nichtbeteiligung am Mobbing die Marginalisierung innerhalb der Gruppe – mit der stets drohenden Gefahr, am Ende selbst zum Mobbing-Opfer zu werden.
Hinzu kommt, dass das Mobbing ja auch nie beim Namen genannt wird. Niemand stellt sich hin und sagt: „Komm, wir mobben jetzt mal heftig gegen XY! Ich bin scharf auf dessen Posten.“ Stattdessen werden die niederen Absichten hinter moralisch hochstehenden Zielen kaschiert, wie etwa der Sorge um das Wohl der Gesamtorganisation. In der Art von: „Das mit XY kann so einfach nicht weitergehen. Viel zu eigensinnig! Viel zu wenig auf Parteilinie! Das fällt uns am Wahltag noch allen auf die Füße!“

Trump und Putin als Mobbing-Lehrmeister

Dass und wie Mobbing als Mittel zur Beförderung der eigenen politischen Karriere eingesetzt werden kann, ist oben schon vielfach angeklungen. Die konkrete inhaltliche Ausrichtung des Mobbings folgt dabei Strategien, die auch auf der großen politischen Bühne angewendet werden. Zwei besonders beliebte Strategien lassen sich an zwei uns allen bekannten Politikern festmachen: an Donald Trump und Wladimir Putin.
Trump ist der Fake-Papst. Seine Mobbing-Methode folgt dem Grundsatz: Verbreite so viele Lügen wie möglich über deine politischen Gegner! Wenn du sie nur lange genug mit Schlamm bewirfst, wird schon irgendetwas an ihnen kleben bleiben.
Putin dagegen gibt eher den Mahner. Seine Mobbing-Methode besteht darin, anderen exakt das vorzuwerfen, was er selbst und seine Mitstreiter tun.
Ein Beispiel hierfür ist die hybride Kriegsführung, also eben jener nicht-erklärte Krieg mit Geheimdienstmethoden, für den Russland heute berühmt ist. Konkrete Erscheinungsformen dieser Form von versteckter Gewalt sind Cyber-Attacken auf zentrale Einrichtungen anderer Staaten sowie die Kriegsführung mit getarnten Kombattanten (wie auf der Krim und in der Ostukraine).
Die hybride Kriegsführung wurde explizit in der so genannten „Gerassimow-Doktrin“ ausformuliert – allerdings nicht als Strategie Russlands, sondern als Vorgehensweise von dessen Gegnern (10). So kann die eigene Anwendung hybrider Mittel der Kriegsführung als legitime Selbstverteidigung hingestellt werden.
Wie das Mobbing von der großen politischen Bühne auf den Alltag des Hinterzimmer-Mobbings übertragen werden kann, ist im Falle Trumps offensichtlich. Bei der Putin-Strategie liegt dies nicht unbedingt auf der Hand. Bei genauerer Betrachtung erweist sich die Methode allerdings als besonders effektiv. So können etwa Profilneurotiker, die anderen vorwerfen, profilneurotisch zu sein, dadurch von ihren eigenen Motiven für die Bekämpfung politischer Konkurrenten ablenken.
Die Methode hat gewissermaßen eine doppelte Blendwirkung: Wer sie anwendet, blendet andere mit einem vermeintlichen Saubermann-Image. Und indem er den Scheinwerfer auf andere richtet, kann er zugleich aus der Unsichtbarkeit dessen heraus agieren, der sich hinter einer starken Lichtquelle versteckt – wie der Geheimdienst-Oberst beim Verhör.
Nicht auszuschließen ist übrigens, dass die Mobber sich am Ende auch selbst auf den Leim gehen – dass sie anderen ihre „alternative Wahrheit“ so lange vorbeten, bis sie schließlich selbst daran glauben.

Mobbing als Gefährdung der Demokratie

Manch einer wird mich jetzt vielleicht fragen: Sag mal, Rother – bist du wirklich so naiv? Wusstest du nicht, dass Politik ein schmutziges Geschäft ist?
Antwort: Doch, ich weiß es. Aber ich akzeptiere es nicht.
Die Demokratie ist ein Projekt der Aufklärung. Dies bedeutet, dass sachliche und personelle Entscheidungen in einer Demokratie auf der Grundlage rationaler Diskurse gefällt werden müssen. Ist dies nicht der Fall, so gibt es auch keine Demokratie mehr. Dann tritt an ihre Stelle das Gesetz der Urhorde. Dann setzen sich nicht diejenigen durch, die die besseren Argumente haben, sondern diejenigen, die über das höchste Aggressionspotenzial verfügen und über die geringsten Skrupel, dieses auszuspielen.
Ohne klare Regeln und Grenzen werden am Ende immer diejenigen obsiegen, die dem Gesetz der Urhorde folgen. Im Kampf zwischen demokratischem Diskurs auf der einen und Urhorden-Logik auf der anderen Seite besteht nämlich ein strukturelles Ungleichgewicht. Wie man mit Worten nicht gegen Kanonen ankommt, so lässt sich auch der Mobbing-Fraktion nicht mit diskursiven Mitteln beikommen.
Eben diese Mittel werden und müssen aber diejenigen anwenden, die an dem Projekt der Demokratie festhalten wollen. Sich im Kampf darum der Waffen der Gegner zu bedienen, wäre ein Widerspruch in sich. Dann könnten die Freunde des demokratischen Projekts den Kampf nur verlieren – oder genauer: hätten ihn kämpfend schon verloren.

Vorschläge zur Eindämmung des politischen Mobbings

So seien hier abschließend ein paar Maßnahmen vorgestellt, mit denen sich Mobbing als Mittel des politischen Kampfs zumindest eindämmen ließe:

  1. Urwahlen statt Delegiertenwahlen. Auf diese Weise könnte das Mobbing bei der Zusammenstellung der Landeslisten zumindest erschwert werden. Bei Urwahlen kann durch die schiere Zahl der Wahlberechtigten nicht allein mit Hinterzimmer-Mobbing agiert werden. Wird aber zu Mitteln eines offenen Mobbings gegriffen, so müssen die Mobber aus der Deckung treten – mit der Gefahr, als solche erkannt zu werden. Dadurch könnte das Mobbing auf sie selbst zurückfallen, und die Lügen über den politischen Gegner können überprüft und aufgedeckt werden.
  2. Einflussnahme der Wahlberechtigten auf die Landeslisten. Den Wahlberechtigten sollte das Recht eingeräumt werden, die Listen nicht einfach nur abzunicken, sondern eigene Gewichtungen darin vorzunehmen und zusätzliche Namen hinzuzufügen. Dies könnte den Reiz, die Rangfolge auf den Listen durch Mobbing im eigenen Sinne zu beeinflussen, zumindest verringern. Ein ähnliches Recht wird den Wählenden ja auch heute schon in einigen Bundesländern bei Kommunalwahlen eingeräumt, wo ihnen mehrere Stimmen zugeteilt werden: Durch Kumulieren und Panaschieren – also die Verteilung mehrerer Stimmen auf einzelne Personen auf der Liste oder das Übertragen von Stimmen auf Personen anderer Listen – können sie dabei eigene Schwerpunktsetzungen vornehmen.
  3. Einrichtung einer zentralen Ombudsstelle für Mobbingfälle. Eine solche Institution müsste als zentrale Anlaufstelle für Mobbing-Opfer fungieren. Dafür sollte sie über regionale Büros verfügen und mit entsprechenden Untersuchungs- und Sanktionskompetenzen ausgestattet sein. Zu ihren Aufgaben würde zudem die Aufklärung über Mobbing gehören, etwa durch regelmäßige Fortbildungen und die Erarbeitung von Aufklärungsbroschüren zum Thema. Um unabhängig von parteipolitischer Einflussnahme zu sein, muss die Stelle selbstrekrutierend sein, also über eine eigene Personalabteilung verfügen.
  4. Verpflichtung auf eine Anti-Mobbing-Charta. Politische Parteien und zivilgesellschaftliche Organisationen sollten gemeinsam ein Regelwerk zum Erkennen, zur Bekämpfung und Ächtung von Mobbing erarbeiten. Diese Anti-Mobbing-Charta soll den Charakter einer moralischen Selbstverpflichtung haben, aber auch eine Orientierung für die Verfolgung von Mobbing-Fällen bieten. Grundlage können die bereits vorhandenen einschlägigen Merkmalskataloge für das Diagnostizieren von Mobbing sein.
  5. Öffentliche Ächtung von Mobbing-Akten. Wenn Frauen früher über sexuelle Belästigung geklagt haben, wurden sie oft nur belächelt. Tenor: Das bisschen Berühren tut doch nicht weh, und im Grunde ihres Herzens wollen die Frauen das doch so. Heute dagegen muss eine Frau nur andeuten, sexuell belästigt worden zu sein, und schon ist der Belästiger in Erklärungsnot. Die Folge: Sexuelle Belästigung wird zurückgedrängt, weil der moralische Preis, der dafür zu zahlen ist, zu hoch erscheint.
    Von diesem Standard sind wir beim Mobbing noch weit entfernt. Wer sich heute als Mobbing-Opfer outet, katapultiert sich damit oft endgültig ins Abseits. Im politischen Kampf gilt man dann schnell als schlechter Verlierer, in anderen Fällen als Weichei, das kein Späßchen vertragen kann.
    Hier brauchen wir dringend einen grundlegenden Wertewandel – eine Art Mobbing-Me-Too, durch das ein breiter Konsens darüber hergestellt wird, dass Mobbing eine Form von Gewalt ist, die in einer aufgeklärten Gesellschaft nicht toleriert werden kann. Nur so kann am Ende eine Anti-Mobbing-Kultur entstehen, in der jede Andeutung von Mobbing denselben Widerwillen hervorruft wie heute ein Herrenwitz.

Faschistoider Kern des Mobbings

Mobbing ist kein Kavaliersdelikt. Bedenkt man, dass in die ursprüngliche Beschreibung des Phänomens auch die Auseinandersetzung mit Ausgrenzungsprozessen im Nationalsozialismus eingeflossen ist, sollten wir gerade in Deutschland eine besondere Sensibilität gegenüber Erscheinungsformen des Mobbings an den Tag legen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass wir uns nach außen hin als Bewältigungsweltmeister feiern, während in der Feinstruktur unseres Alltags ein gefährlicher Bodensatz faschistoiden Verhaltens fortlebt.

Nachweise

  1. So die Landeswahlleiterin Monika Zöllner in ihrer Entscheidung, der sich der Bundeswahlausschuss angeschlossen hat (vgl. Dylla, Carolin: Ausschluss der Landesliste: Ein schwarzer Tag für die Saar-Grünen. Tagesschau.de, 5. August 2021).
  2. Stangl, Werner: Mobbing. In: Ders.: Online-Lexikon für Psychologie und Pädagogik.
  3. Zitiert nach Hensche, Martin: Mobbing – Definitionen. In: Ders.: Arbeitsrecht – [Online-]Handbuch.
  4. Vgl. Seydl, Christoph: Mobbing im Spannungsverhältnis sozialer Normen – eine dissonanztheoretische Betrachtung mit Untersuchung. Linz 2007: Trauner.
  5. Vgl. Heinemann, Peter-Paul: Mobbning – gruppvåld bland barn och vuxna. Natur och kultur. Stockholm 1972: Tillverkad. – Bei Konrad Lorenz bezeichnet der Begriff Mobbing das Zusammenrotten von Tieren einer Spezies zur Bekämpfung von Feinden (vgl. Ders.: Das sogenannte Böse, S. 30 ff. München 1977: dtv; zuerst 1963).
  6. Vgl. Leymann, Heinz: Mobbing – Psychoterror am Arbeitsplatz und wie man sich dagegen wehren kann (1993). Reinbek bei Hamburg, 14. Aufl. 2013: Rowohlt.
  7. Der Katalog ist vollständig einsehbar in Martin Hensches Online-Handbuch zum Arbeitsrecht.
  8. Vgl. Hölzl, Verena: Aufnahmerituale an französischen Unis: „Sie wollen dich brechen und neu formen“. In: Der Spiegel, 23. Dezember 2014. Die bizutage ist insofern ein Grenzfall, als es sich dabei theoretisch um ein Aufnahmeritual handelt, also gerade nicht die Ausgrenzung, sondern die Integration der Neuankömmlinge intendiert ist. Diese setzt jedoch voraus, dass Letztere ihre personelle Autonomie bis zu einem gewissen Grad aufgeben, verlagert die Ausgrenzungsprozesse also gewissermaßen auf die innerpsychische Ebene. Wo sich Neuankömmlinge diesen Mechanismen verweigern, kann die bizutage zudem durchaus zum Dauerzustand werden – und damit alle Kriterien des Mobbings erfüllen.
  9. Vgl. Höfle-Brückner, Margit / Kronisch, Margrit / Seefried, Irmgard / Zinke, Eva: Mobbing wirkungsvoll begegnen: ein Ratgeber der IG-Metall. Redaktion: Frank Walensky-Schweppe. Frankfurt/Main 3. Aufl. 2006: IG Metall (Reihe Gesünder @rbeiten, Arbeitshilfe 16).
  10. Vgl. Gerassimow, Walerij: Die Organisation der Verteidigung der Russischen Föderation unter den Bedingungen der Anwendung „traditioneller“ und „hybrider“ Methoden der Kriegsführung durch den Gegner. In: Bote der Akademie der Militärwissenschaften 55 (2016), H. 2, S. 19 (im Original russisch).

Bild: Grae Dickason: Frau allein in der Menge (Pixabay)

4 Kommentare

  1. Die Situation in Deutschland ist noch ungemütlicher als hier in der Schweiz. Man würde meinen, die Wahlen sollten daran etwas zum Guten ändern. … Aber nein. Ich habe da keine Hoffnung für meine Nachbarn. Ich habe wenig Hoffnung für die Schweiz …

    Liebe Grüsse

    Regula

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