Die vorgetäuschte Reform

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk: fest verankert im Gestern

Die Umsetzung des Reformstaatsvertrags beweist vor allem eines – die mangelnde Reformfähigkeit und Reformbereitschaft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Er müsste stattdessen von Grund auf neu aufgestellt werden.

Achtung, Reform!

Arbeitsmarktreform, Gesundheitsreform, Steuerreform … Wenn in der Politik von „Reformen“ die Rede ist, werden die meisten wohl erst einmal reflexartig zusammenzucken. Denn „Reform“ ist dabei allzu oft eine Umschreibung für: „Ausgaben runter, Einnahmen rauf“ – was sich in der Regel in einem schmaleren Umfang des eigenen Geldbeutels bemerkbar macht.

Dies ist auch bei dem im vergangenen Jahr beschlossenen „Reformstaatsvertrag“ zu Veränderungen im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht anders. Er erinnert ein wenig an die Chipstüte im Supermarkt, die plötzlich weniger Inhalt hat, aber noch immer genauso viel kostet wie zuvor – während der Hersteller sie frech mit dem Slogan „Jetzt in neuem Design“ bewirbt.

Letzterem entspricht beim „Reformstaatsvertrag“ das Selbstlob des – jüngst abgewählten – rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer, der als Vorsitzender der Rundfunkkommission die Federführung bei der Reform innehatte. Die von den Sendern auf der Grundlage des Staatsvertrags vorgenommenen Veränderungen lobte er als „kluge Umsetzung“ der „Arbeit auf der Zukunftsbaustelle Demokratie“ [1].

Dies zeigt in erster Linie, dass man nicht Donald Trump heißen muss, um bei dem Stichwort „Selbstkritik“ so verständnislos dreinzuschauen wie eine Kuh auf Kunstrasen. Auch hierzulande ist es längst üblich, jede politische Daumenschraube erst einmal mit einer meterdicken Zuckerguss-Schicht von Selbstbeweihräucherung zu garnieren.

Kosteneinsparungen im Promillebereich

Misst man die Reform zunächst einmal an der Vorgabe der Kosteneinsparung, so wird schnell klar, dass es sich dabei nicht gerade um einen großen Wurf handelt. Die Umbaumaßnahmen, welche ARD und ZDF auf Basis der politischen Vorgaben vorgenommen haben, sind kaum dazu angetan, den Rundfunkbeitrag stabil zu halten.

So ist außer der verstärkten Kooperation und Zusammenlegung einzelner Radiostationen vor allem die Ausdünnung der Spartenkanäle im Fernsehen geplant:

  • Der Sender ONE entfällt, die Inhalte wandern teilweise zu ZDFneo weiter, das künftig als NEO von ARD und ZDF gemeinsam betrieben wird.
  • ARD-alpha geht in ZDFinfo auf, wo beide Sender künftig gemeinsam ein überwiegend dokumentarisches Angebot vorhalten werden.
  • Tagesschau24 fusioniert mit Phoenix, als neuem Gemeinschaftsangebot für aktuelle Informationen.

Die Kosteneinsparungen, die sich dadurch ergeben, sind minimal. So gibt die ARD den Anteil von ONE und tageschau24 am monatlichen Rundfunkbeitrag von 18.36 Euro für das Jahr 2025 mit 0,04 Cent an. Dies entspricht 0,217 % der monatlichen Erträge aus der Rundfunkgebühr von etwa 725 Millionen, insgesamt also 1.573.250 Euro im Monat oder 18.879.000 Euro im Jahr [2].

Sparen an der falschen Stelle

Zum Vergleich: Allein der sonntägliche „Tatort“ kostet pro Folge ca. 1,8 Millionen Euro. Bei durchschnittlich 35 neuen Folgen pro Jahr kommt man hier auf einen jährlichen Gesamtbetrag von 63 Millionen Euro [3]. Die Tatort-Produktionen übersteigen damit die Gesamtkosten für die Spartensender ONE und tagesschau24 um das Dreieinhalbfache. Der Grund dafür ist, dass in Letzteren Zweitverwertungen von bereits in anderen Programmen gesendeten Inhalten im Vordergrund stehen.

Eine noch größere Diskrepanz zu den vorgenommenen Einsparungen ergibt sich bei einem Blick auf die Sportübertragungen. Diese schlagen allein bei der ARD mit 0,82 Cent von den monatlichen Rundfunkgebühren zu Buche (DAS ERSTE und dritte Programme zusammengerechnet) [4]. Das entspricht dem Zwanzigfachen dessen, was durch die Streichung von ONE und tagesschau24 eingespart wird.

Insgesamt kommt man bei den Sportübertragungen bei der ARD auf jährliche Kosten von 388,54 Millionen Euro. Beim ZDF lagen allein die Kosten für die Rechte an den Sportübertragungen zwischen 2019 und 2022 bei jährlich etwa 203 Millionen Euro (ARD: 237,5 Millionen Euro), was auf einen ähnlichen Gesamtbetrag für Sportübertragungen schließen lässt [5].

Gagen in der Höhe von Lottogewinnen

Sehr großzügig gehen ARD und ZDF auch bei Gagen und Gehältern mit den Rundfunkgebühren um. So kommt es buchstäblich einem Lottogewinn gleich, in einem Tatort zu ermitteln: Dafür lassen sich pro Folge zwischen 100.000 und 250.000 Euro vom Gebührenkuchen abschöpfen [6].

Fürstlich entlohnt wird man auch für das – mehr oder weniger – kluge Begleitgefasel zu Sportübertragungen. Die – auf 14 Personen aufgeteilte – Moderation von Sportsendungen im ERSTEN lässt sich die ARD pro Jahr 1,81 Millionen Euro kosten, weitere 2,3 Millionen Euro gehen in den Bereich Expertise, also an die 21 ausgedienten Größen des Sports, die dem Talk vor, während und nach den Übertragungen etwas Glamour einhauchen sollen [7].

Nicht zu verachten sind auch die Gehälter, die für die Leitung einer der neun Rundfunkanstalten sowie der Deutschen Welle ausgeschüttet werden. Hierfür werden einschließlich Aufwandsentschädigungen und Sachbezügen pro Monat zwischen 19.494 Euro (RBB) und 37.792 Euro (WDR) fällig [8].

Die ARD begründet die hohen Gagen und Gehälter mit Faktoren wie „Marktwert“ und „Verantwortung“ der betreffenden Personen [9]. Der Hauptgrund für die Ausrufung des finanziellen Schlaraffenlandes scheint allerdings eher in der prominenten Rolle der Unterhaltung im öffentlichen Raum zu liegen.

So wird etwa in vielen Handwerks- und Industriebetrieben ebenfalls händeringend nach neuen Fachkräften gesucht. Diese haben also – aufgrund der Marktlogik, der zufolge ein geringes Angebot den Preis erhöht – ebenfalls einen hohen Marktwert. Ähnlich hohe Vergütungen wie im Bereich der Sportmoderation oder gar für eine Tatort-Ermittlung sind für sie aber dennoch nicht zu erreichen.

Ebenso wenig stichhaltig ist das Argument der hohen Verantwortung als Begründung für außergewöhnlich hohe Gehälter. Nach dieser Logik müssten etwa auch Klomänner Spitzenverdiener sein. Schließlich hat uns die Corona-Pandemie gerade wieder gelehrt, wie verhängnisvoll mangelnde Hygiene sein kann – und welch hohe Verantwortung folglich auf den Schultern jener lastet, in deren Händen die Sorge um diese Hygiene liegt.

Doppelter Anachronismus des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Am Ende hat die elefantös angekündigte Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks also nur eine kosmetische Veränderungsmaus geboren. Für echte Veränderungen müsste zunächst einmal die Frage gestellt werden, was für eine Legitimation der öffentlich-rechtliche Rundfunk in der heutigen Zeit hat und welche Aufgaben sich daraus ergeben.

Voraussetzung hierfür wäre zuallererst die Erkenntnis, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner heutigen Form auf einem doppelten Anachronismus beruht. Dieser ergibt sich zum einen durch das Privatfernsehen und zum anderen durch die Zunahme der digitalen Angebote.

So macht etwa das Privatfernsehen die Notwendigkeit, Unterhaltungsprogramme vorzuhalten, obsolet. Denn diese lassen sich dort ja in großer Anzahl und in allen möglichen Formaten abrufen.

Ohnehin hätte man sich bereits vor der Einführung des Privatfernsehens fragen können, ob es zu den Aufgaben eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehören muss, Schlagerparaden und Telenovelas anzubieten. Allerdings hatten bestimmte Shows in der Anfangszeit des deutschen Fernsehens zumindest indirekt eine demokratisierende Funktion.

Dies gilt zum einen ganz konkret für die Notwendigkeit, sich zum gemeinsamen Fernsehen zu treffen, da anfangs ja keineswegs jeder Haushalt über einen eigenen Fernseher verfügte. Zum anderen erzielten die großen Samstagabend-Shows – wie etwa Hans-Joachim Kulenkampffs legendäre Show Einer wird gewinnen – so hohe Einschaltquoten, dass sie die Wirkung einer virtuellen Volksversammlung hatten, die danach Gesprächsstoff für alle bot und damit als sozialer Kitt fungierte.

Brot-und-Spiele-Logik des Fernsehangebots

Während man sich damals oft noch vor kleinen Fernsehern drängte, nehmen die Bildschirme heute nicht selten ganze Wohnzimmerwände ein. Gemeinschaftserlebnisse werden dadurch aber längst nicht mehr angeregt. Stattdessen gibt es selbst in einzelnen Familien mehrere Geräte für den Empfang bewegter Bilder. Statt „Unser Dorf schaut Fernsehen“ heißt es heute: „Jeder zappt für sich allein.“

Vor diesem Hintergrund könnte der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich auf die Kernaufgabe konzentrieren, die ihm in einer Demokratie zukommt: umfassend und so neutral wie möglich informieren, den Blick durch Dokumentationen weiten, zu kritischem Denken anregen und ein kulturell hochwertiges Programm bereithalten.

Eben dies war der Idee nach auch mit dem Reformstaatsvertrag intendiert. Umgesetzt worden ist es allerdings nicht. So sieht der ZDF-Haushaltsplan für das Jahr 2026 für den Bereich Unterhaltung (Sportübertragungen, Fernsehfilme, Serien, Shows) Ausgaben in Höhe von 666 Millionen Euro vor, aber lediglich 43 Millionen Euro für den Bereich Dokumentation/Information [10].

Mangelnde Berücksichtigung der Legitimationsfrage

Vor diesem Hintergrund stellt sich dann aber die Frage: Inwiefern kann es zum demokratischen Auftrag eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehören, Schlagerparaden auszustrahlen? Oder immer neue Krimis nach den immer gleichen Strickmustern zu produzieren? Die Aufmerksamkeit des Publikums darauf zu lenken, ob jemand einen verschneiten Hang eine Hundertselsekunde schneller oder langsamer als jemand anderes herunterrast – oder auf 22 Jäger des verlorenen Schatzes (in Form eines Balles)?

Verfehlt der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag nicht, indem er den Schwerpunkt auf solche Angebote legt? Wird damit nicht gerade dem Gegenteil von kritischer Reflexion – der Zerstreuung – der Boden bereitet? Ähnelt die grundlegende Programmidee so nicht eher derjenigen autoritärer Regime, die ihre Fernsehpropaganda mit Brot-und-Spiele-Inhalten unterfüttern?

Natürlich kann man sagen: Alle haben das Recht auf ein wenig Zerstreuung und Ablenkung von den Alltagssorgen. Die Frage ist nur, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk für die Befriedigung dieses Bedürfnisses sorgen muss. Würde er sich auf seine oben genannten Kernaufgaben konzentrieren, so könnte der Rundfunkbeitrag entweder ganz entfallen oder drastisch reduziert werden. Auf diese Weise bliebe genug Geld im Beutel, um sich etwa ein Abo für die Sportunterhaltung oder bestimmte Streaming-Dienste zu leisten.

Für das übrige Unterhaltungsprogramm lässt sich schon heute problemlos zu den Privaten oder zu YouTube und Co. umschalten. Klar, da wird man dann auch vermehrt von Werbung berieselt. Wer aber ohnehin nach Zerstreuung sucht, wird sich auch von eingestreuten Werbeblöcken kaum beirren lassen.

Ausrichtung des Angebots am linearen Fernsehen

Anachronistisch ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch deshalb, weil er noch immer nicht richtig im Internet-Zeitalter angekommen ist. Ja, es gibt Mediatheken, und ja, es gibt rein digitale Angebote. Die Grundstruktur ist jedoch noch immer stark von der Idee des linearen Fernsehens geprägt, bei dem bestimmte Inhalte zu bestimmten Zeiten über den Bildschirm flimmern.

Das hat beispielsweise zur Folge, dass die dritten Programme noch immer als Vollzeitformate angeboten werden. Der Idee nach sollten sie jeweils einen Bezug zu der Region, für die ihre jeweiligen Rundfunkanstalten zuständig sind, aufweisen. Allerdings gibt es gar nicht genug Stoff für 24 Stunden Regionalprogramm. Also gibt es viele Wiederholungen und zahlreiche Sendungen, die entweder gar keinen oder nur einen sehr eingeschränkten Regionalbezug aufweisen.

So könnte man hier an die Stelle von Vollzeitprogrammen ein reines Abendprogramm setzen, das etwa von 18 bis 22 Uhr Informationen und Dokumentationen mit regionalem Bezug anbieten würde. Dies müsste dann nicht mehr in Form eines eigenen Senders geschehen. Stattdessen könnte das Programm jeweils ab einer bestimmten Zeit online abrufbar sein.

Mangelnde Ausnutzung digitaler Möglichkeiten

In den Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender findet sich zwar schon heute ein reichhaltiges Angebot. Rein digitale Formate sind jedoch auf den Informationsbereich beschränkt. Gerade die teureren Unterhaltungssendungen sind nur in Abhängigkeit von einer Ausstrahlung im linearen Fernsehen abrufbar.

Auch hier könnte man die Logik umdrehen und einfach alle früher produzierten Serien und Fernsehfilme online stellen. An vielen dieser Sendungen halten ohnehin ARD und ZDF die Rechte. Wo dies nicht der Fall ist, wäre die Rechtebeschaffung allemal billiger als die Produktion neuer Formate.

Das Argument, das Publikum wolle die „ollen Kamellen“ nicht sehen, klingt angesichts der Vielzahl von Wiederholungen wenig überzeugend. Und „neu“ ist eben auch relativ. Die unzähligen Krimi-Serien präsentieren ja zumeist nur neues Blut in alten Schläuchen. Meist folgen sie dem immer gleichen Aufbau, bei dem drei bis vier Verdächtige präsentiert werden, von denen einer dann die Niete zieht und zum Bösewicht erklärt wird. Dafür muss man aber nicht für teures Geld Filmpersonal und Kulisse austauschen, sondern kann auch die früheren Produktionen auf Abruf bereithalten.

Ein sich selbst reproduzierendes System

So drängt sich der Eindruck auf, dass es den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vor allem deshalb gibt, weil es den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt. Er existiert nicht, weil mit ihm ein bestimmtes Ideal von aufgeklärter Demokratie und investigativem Journalismus verbunden wäre. Vielmehr handelt es sich bei ihm um eine sich selbst reproduzierende Struktur, die niemand in ihrem Kern antastet, weil allzu viele davon profitieren.

In einer lebendigen Demokratie müsste allerdings genau das passieren. Anstatt ein dysfunktional gewordenes System weiter existieren zu lassen, müsste es vom Kopf auf die Füße gestellt werden, um den Anforderungen der Gegenwart gerecht zu werden.

Dies aber ist eine Problematik, die nicht nur den öffentlich-rechtlichen Rundfunk betrifft …

Nachweise

[1]    Zit. nach Tageschau.de: Reform bei TV-Spartenkanälen. ARD und ZDF bündeln Angebot und stellen drei Sender ein; 4. März 2026.

[2]    Vgl. ARD.de: Verwendung des Rundfunkbeitrags; 9. März 2026.

[3]    Vgl. Oppel, Anne:Fünfstelliger Betrag! So teuer ist eine ARD-Sendeminute „Tatort“; joyn.de, 10. November 2025.

[4]    Vgl. ARD.de: Verwendung des Rundfunkbeitrags; 9. März 2026.

[5]    Vgl. Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND): „Hinter jedem der Programme stehen Kosten“. Reform im öffentlich-rechtlichen Rundfunk: Erste Pläne betreffen Sportrechte und Radiosender; 29. August 2024; Ritter, Felix: Sportrechte-Etat von ARD und ZDF wird nicht gekürzt; digitalfernsehen.de, 29. Oktober 2024.

[6]    Vgl. Oppel (Anm. 2)

[7]    Vgl. ARD.de: Ausgaben für Sportmoderatorinnen und -moderatoren und Sportexpertinnen und -experten im Ersten; 3. Dezember 2025.

[8]    Vgl. ARD.de: Gehälter und Vergütungen in der ARD; 6. Dezember 2025.

[9]    Vgl. Anm. 7 („Marktwert“) und 8 („Verantwortung“).

[10]  Vgl. ZDF.de: ZDF Haushaltsplan; 12. Dezember 2025; Hanfeld, Michael: ZDF gibt 2,75 Milliarden aus. 105 Millionen Euro aus der Sparbüchse. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 15. Dezember 2025.

Schreibe einen Kommentar