Tödliche Worte

Über die Sorglosigkeit beim Umgang mit politischem „Wording“

Wenn es um die Gender-Debatte geht, ist unsere Zeit von einer großen Sprachsensibilität geprägt. Auf anderen Gebieten gilt dies aber nicht. Dort kann das Gift einer bestimmten Wortwahl noch immer seine bisweilen tödliche Wirkung entfalten.

Monothematische Sprachsensibilität

Nimmt man die Gender-Debatte als Maßstab, so erscheint unsere Zeit als hochgradig sprachsensibel. Hier fühlt sich jedes Wort wie ein Stück Seife an, nichts scheint die Realität vollständig zu treffen.

Die Folge: Zungen werden verknotet, Texte werden lieber durch die Aufführung mehrerer Schreibvarianten unleserlich gemacht, als ein vermeintlich „falsches“ Wort zu verwenden.

Seltsamerweise gilt diese Sensibilität jedoch hauptsächlich für den Bereich der geschlechtlichen Identität und ein paar andere von der political correctness erfasste Aspekte, wie etwa den der Hautfarbe. Abseits davon gibt es teilweise eine ausgesprochene Sorglosigkeit beim Umgang mit Worten.

Dies ist auch deshalb bedenklich, weil Regierungen in Zeiten professioneller Politik-Beratung sehr genau darauf achten, ein ihnen genehmes „Wording“ durchzusetzen. Jede offizielle Verlautbarung sollte daher sehr genau geprüft werden, bevor die entsprechende Terminologie übernommen wird. Ansonsten besteht die Gefahr, dass durch deren Verbreitung inhumane Handlungen verharmlost werden. So wird die Öffentlichkeit zum Wegsehen animiert, anstatt für Leid und Unrecht sensibilisiert zu werden.

Worte können in diesem Fall nicht nur verletzen. Sofern sie gewalttätiges Vorgehen gegen andere verharmlosen, können sie auch buchstäblich tödliche Folgen haben. Dazu im Folgenden vier Beispiele:

  • das „Rückführungsverbesserungsgesetz“;
  • der Begriff „Gefangenenaustausch“;
  • die Wendung „das völkerrechtlich zu Aserbaidschan gehörende Bergkarabach“ und
  • die Etikettierung der Kurdischen Arbeiterpartei PKK als „Terrororganisation“.

Propagandistische Einfärbung von Gesetzestexten

Irgendwann ist irgendjemand in Berliner Regierungskreisen – oder in deren Heer von „Consulting“-Diensten – auf die Idee gekommen, neue Gesetze nicht mehr neutral zu benennen, sondern bei der Bezeichnung gleich auch die gewünschte Sichtweise des Gesetzes mitzuliefern. Aus einem Gesetz zur Finanzierung von Kindertagesstätten wurde so etwa das „Gute KiTa-Gesetz“.

Nachdem anfangs noch viel über diese laienhafte – weil leicht durchschaubare – PR-Offensive gelästert wurde, scheint sich die Öffentlichkeit mittlerweile an die propagandistisch eingefärbten Gesetzestitel gewöhnt zu haben. Nur so ist zu erklären, dass es bei einer besonders perfiden Schönfärberei aus jüngerer Zeit keinen öffentlichen Aufschrei gegeben hat: bei dem so genannten „Rückführungsverbesserungsgesetz“ [1].

Die Kombination aus „Rückführung“ und „Verbesserung“ klingt so, als würde hier jemandem dabei geholfen, nach Hause zurückzufinden – ein wenig wie bei einer verwirrten Oma, der man über die Straße hilft. Dieser menschenfreundliche Anschein ist indessen das genaue Gegenteil dessen, was mit dem Gesetz bezweckt wird.

Das Gesetz bringt für Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, erhebliche Verschlechterungen mit sich. So können sie nun etwa länger in „Gewahrsam“ oder in Haft genommen werden, um ihre Abschiebung sicherzustellen. Grundgesetzlich garantierte Rechte wie der Schutz der Privatsphäre oder das Fernmeldegeheimnis sind suspendiert. Wohnungen von Betroffenen und sogar von unbeteiligten Bekannten können ebenso durchsucht werden wie mobile Endgeräte.

Das Gesetz verschärft die Gangart nicht nur gegenüber Menschen, die sich erst kurze Zeit in Deutschland aufhalten. Es sendet auch ein Signal zur leichteren Abschiebung von Menschen, die nach Jahren der Duldung hierzulande gut integriert sind. Der passendere Titel wäre demzufolge „Ausweisungserzwingungsgesetz“ gewesen – oder vielleicht auch „Remigrationsförderungsgesetz“.

Eine erfolgreiche Erpressung als „Gefangenenaustausch“

Der Begriff „Gefangenenaustausch“ entstammt der Sphäre des Krieges, wo er den Austausch von in Gefangenschaft geratenen Soldaten durch die Kriegsparteien bezeichnet. Von hier aus ist der Begriff auch auf den Austausch von Spionen zwischen West und Ost in der Zeit des Kalten Krieges übertragen worden.

In beiden Fällen ist der Austausch von einer moralischen Symmetrie getragen. Beide Seiten haben Gewalt oder Spionageaktivitäten zur Durchsetzung ihrer Ziele eingesetzt und stellen ihr Strafbedürfnis gegenüber der Gegenseite jeweils zugunsten der Rückholung eigener Staatsangehöriger zurück.

Dies war in dem jüngsten Austauschkarussell zwischen Russland und westlichen Staaten anders. Dieses war von einer grundsätzlichen Asymmetrie bestimmt. Von westlicher Seite wurden Spione, Waffenhändler und sogar ein Auftragskiller des Kremls nach Moskau überstellt. Aus russischen Gefängnissen und Straflagern kamen dagegen russische Oppositionelle frei, die sich für Menschenrechte und gegen den Krieg gegen die Ukraine engagiert hatten, oder westliche Staatsangehörige, die unter fadenscheinigen Gründen und teils nach stalinistischen Schauprozessen inhaftiert worden waren [2].

De facto handelte es sich hier also um einen erfolgreichen Akt staatlicher Geiselnahme und Erpressung von Seiten des russischen Regimes. Hier von „Gefangenenaustausch“ zu sprechen, ist daher eine gefährliche Irreführung. Während dieser Begriff auf einen Erfolg der Diplomatie und eine Annäherung feindlicher Parteien hindeutet, ist in Wahrheit das Gegenteil geschehen: Die Logik der Gewalt hat sich durchgesetzt.

Die Begriffsregelung ist damit auch ein propagandistisches Geschenk an den Kreml: Sie erlaubt es, ein Verhalten als Friedensdiplomatie hinzustellen, das in Wirklichkeit auf eine gefährliche Eskalationsspirale hindeutet. Denn natürlich weckt die erfolgreiche Geiselnahme und Freipressung von Kriminellen wie bei jeder Erpressung Appetit auf mehr.

Westliche Reisende sind demzufolge ab sofort auf russischem und weißrussischem Gebiet potenzielle Geiseln. Zudem können Auftragskiller von Putins Gnaden nun stets darauf bauen, notfalls von dem Paten im Kreml freigepresst zu werden. Die Aussicht auf Straffreiheit für politische Morde im Ausland hat überdies zur Folge, dass Oppositionelle selbst nach geglückter Flucht in beständiger Angst vor der Vollstreckung eines geheimdienstlichen Hinrichtungsauftrags leben müssen.

Wenn das Völkerrecht auf einen Völkermord zurückgeht

Während des jüngsten Angriffskrieges Aserbaidschans gegen Armenien war immer wieder zu hören, es ginge dabei um das „völkerrechtlich zu Aserbaidschan gehörende Bergkarabach“.

Dies erweckte den Eindruck, Aserbaidschan setze mit seinem Vernichtungskrieg gegen das armenisch bewohnte Bergkarabach nur seinen rechtmäßigen Anspruch auf das Gebiet durch. Es bediene sich dafür zwar nicht gerade appetitlicher Mittel, sei jedoch grundsätzlich im Recht. Dadurch wurde ein Wegschauen legitimiert, dass umso willkommener war, als Aserbaidschan mit seinen Erdgasvorkommen eine wichtige Rolle in der Energieversorgung des Westens spielt

Tatsache ist jedoch, dass Bergkarabach seit Jahrhunderten armenisches Siedlungsgebiet ist. Als im Laufe des Mittelalters weite Teile der Region von  arabischen und türkischstämmigen Völkern erobert wurden, bildete Bergkarabach eine Art Berginsel, in der sich der christlich-orthodoxe Glaube gegenüber der in die angrenzenden Gebiete vordringenden muslimischen Kultur behauptete.

Bei der Eingliederung Armeniens und Aserbaidschans in den Machtbereich der Sowjetunion wäre es folglich logisch gewesen, Bergkarabach dem Gebiet Armeniens zuzuschlagen. Dass dies nicht geschehen ist, ist letztlich eine Spätfolge des Völkermords der Türkei an den Armeniern, bei dem 1915 und 1916 bis zu anderthalb Millionen armenischstämmige Menschen getötet wurden.

Dieser Hass auf alles Armenische war auch maßgeblich, als die Türkei sich 1921 im Vertrag von Kars mit der Sowjetunion auf einen neuen Grenzverlauf einigte. Die Zustimmung zu den Regelungen machten die türkischen Unterhändler damals davon abhängig, dass Bergkarabach in das Gebiet Aserbaidschans integriert wurde.

Dies war so lange unproblematisch, wie die Sowjetunion existierte. Da Bergkarabach den Status einer autonomen Region hatte, führte die offizielle Zugehörigkeit zu Aserbaidschan lange Zeit kaum zu Konflikten. Mit dem Auseinanderfallen der UdSSR offenbarte sich jedoch der Zeitbombencharakter der von der Türkei durchgesetzten Regelung.

Nachdem zunächst Armenien das Gebiet für sich erobert hatte, wurde in dem aktuellen Krieg Aserbaidschan von der Türkei bei der Einnahme Bergkarabachs unterstützt. Sie handelte dabei ganz in der Logik des Völkermords, dessen Geist auch den Vertrag mit der Sowjetunion über die Grenzziehung zwischen den beiden Ländern bestimmt hatte. Das Völkerrecht stützt damit hier de facto ein Vorgehen, das letztlich in einem Völkermord wurzelt [3].

Kriminalisierung des Strebens nach Selbstbestimmung

Auch die verbreitete Praxis, die Kurdische Arbeiterpartei (PKK) als „Terrororganisation“ zu bezeichnen, zeugt von einer verkürzten Sicht der Geschichte.

So war es die türkische Armee unter Mustafa Kemal „Atatürk“ („Vater der Türken“), die nach dem Ende des Ersten Weltkriegs den 1920 geschlossenen Vertrag von Sèvres gebrochen hat. Wenn sich diese nationale Erhebung auch vor allem gegen Griechenland und die griechische Minderheit im eigenen Land gerichtet hat, so wurden damit doch auch die Selbstbestimmungsrechte hinfällig, die den Kurden in diesem Vertrag zugesichert worden waren [4].

Die Türkei ist dafür von der internationalen Gemeinschaft 1923 im Vertrag von Lausanne mit der Anerkennung als Nationalstaat belohnt worden. In diesem sind die kurdische Sprache und Kultur lange Zeit systematisch unterdrückt worden, und die Kurden selbst durften nur als „Bergtürken“ tituliert werden – so dass de facto die Existenz als Kurde unter Strafe gestellt war.

Das Streben nach kultureller Autonomie in der Kurdenregion beantwortete die türkische Armee 1937/38 mit einem Vernichtungsfeldzug, in dem zehntausende  Menschen getötet wurden [5]. Als Zeichen ihres Sieges und als Mahnung für die Zukunft benannte die türkische Regierung die Region nach dem Massaker um: Aus Dersim (kurdisch „silbernes Tor“) wurde Tunceli (türkisch „eiserne Hand“).

Auf die seit den 1970er Jahren wieder verstärkt zum Ausdruck gebrachten Selbstbestimmungswünsche der kurdischen Bevölkerung reagierte die türkische Regierung nicht anders als vierzig Jahre zuvor. Wieder folgten massive Militäreinsätze, wieder wurden Dörfer zerstört und Menschen zwangsumgesiedelt. Dass sich 1978 mit der PKK eine Organisation gegründet hat, die das Selbstbestimmungsrecht des kurdischen Volkes auch unter Anwendung von Gewalt durchsetzen möchte, ist eine unmittelbare Folge dieser Politik.

Dies alles bleibt unberücksichtigt, wenn die türkische Sprachregelung vom Kampf gegen den „kurdischen Terror“ unhinterfragt übernommen wird. Die kurdischen Wünsche nach kultureller Selbstbestimmung werden so auf eine Stufe mit Terrororganisationen wie dem Islamischen Staat gestellt – und es wird außer Acht gelassen, dass die Türkei selbst sich im Kampf gegen das kurdische Volk staatsterroristischer Mittel bedient.

Nachweise

[1]    Eine gute Übersicht über die Neuregelungen durch das Gesetz bietet asyl.net: Rückführungsgesetz tritt in Kraft; 26. Februar 2024 [mit Links zum Gesetzestext und zu Stellungnahmen der Verbände]. Ausführlicher Beitrag zum Thema auf rotherbaron: Das Rückführungs- als Remigrationsgesetz. Die Ampelkoalition als Erfüllungsgehilfin der AfD.

[2]    Zu den Details des Abkommens vgl. zdf.de: Liste der Freigelassenen: Wer durch den Gefangenenaustausch frei ist; 2. August 2024.

[3]    Zum Krieg gegen Bergkarabach und den historischen Hintergründen gibt es ein aufschlussreiches Feature von Daniel Guthmann: Von Stalins Willkür bis zum Terror Alijews – Das Schicksal der Bergkarabach-Armenier; HR/ORF, 24. November 2023.

[4]    Vgl. hierzu das Feature von Gerd Brendel: 100 Jahre Vertrag von Sèvres: Das unverdaute Ende des Osmanischen Reichs. Deutschlandfunk Kultur, 29. Juli 2020.

 [5]   Vgl.Kieser, Hans-Lukas: The Dersim Massacre, 1937-38; Juli 2011, sciencespo.fr.

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