Der Fall Hashim Thaci als Beispiel für die selektive Anwendung internationalen Rechts
Ein Sondertribunal in Den Haag hat den ehemaligen kosovarischen Spitzenpolitiker und UÇK-Kommandeur Hashim Thaci zu 25 Jahren Haft verurteilt. Ungeachtet der von ihm begangenen Menschenrechtsverletzungen wirft der Fall ein Schlaglicht auf die selektive Anwendung internationalen Rechts.
Kontrollierte Unabhängigkeit des Kosovo
Ein juristisch fragwürdiger Sieg der Gerechtigkeit
Die UÇK als Hilfstruppe der NATO
Menschenrechtsverletzungen der NATO im Kosovokrieg
Joschka Fischer als Kandidat für eine Verurteilung in Den Haag?
Wenn Staaten über dem Recht stehen
Immunität für Verbrechen gegen die Menschlichkeit?
Prozesse mit trauriger Symbolkraft
Kontrollierte Unabhängigkeit des Kosovo
Als der Kosovo nach der faktischen Loslösung von Serbien auch formell seine Unabhängigkeit erklären wollte, stieß dies nicht nur in Serbien und bei dessen slawischem Brudervolk Russland, sondern auch innerhalb der Europäischen Union auf Widerstand. In manchen Staaten bestand die Befürchtung, durch die Zustimmung zu den Unabhängigkeitsplänen separatistische Bestrebungen im eigenen Land zu ermutigen.
So hat etwa Spanien, wo in Katalonien und im Baskenland bis heute um mehr Autonomie vom Zentralstaat gerungen wird, den Kosovo bis heute nicht offiziell als eigenen Staat anerkannt. Auch Griechenland und Zypern verweigern die formelle Anerkennung. Der Grund ist hier die Angst vor einer weiteren Zementierung der Teilung Zyperns, wo die Türkische Republik Nordzypern bislang vergeblich um internationale Anerkennung ringt.
Um möglichst vielen Ländern die Zustimmung zur formellen Eigenstaatlichkeit des Kosovo zu ermöglichen, wurde diese an eine spezielle Rechtsstaatsmission der EU im Kosovo geknüpft, die EULEX Kosovo („EULEX“ steht für „European Rule of Law Mission“). Der offizielle Startschuss für die Mission erfolgte praktisch zeitgleich mit der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo vom 17. Februar 2008.
Formal besteht das Ziel der Rechtsstaatsmission darin, den Kosovo bei der Entwicklung rechtsstaatlicher Strukturen zu unterstützen. Faktisch handelt es sich dabei jedoch auch um ein Kontrollinstrument, mit dem sichergestellt werden sollte, dass der neue Staat sich an die in der EU geltenden Rechtsnormen hält. Für den Kosovo selbst ergibt sich die Notwendigkeit, sich dieser Kontrolle zu unterwerfen, auch aus der Perspektive einer EU-Mitgliedschaft, die anders nicht aufrechtzuerhalten wäre.
Das Kosovo-Sondertribunal
2010 übergab der Schweizer Staatsanwalt und Politiker Dick Marty dem Europarat, dessen Parlamentarischer Versammlung er damals angehörte, einen Bericht. Darin wird die kosovarische UÇK („Ushtria Çlirimtare e Kosovës“: „Befreiungsarmee des Kosovo“) schwerer Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Lossagung des Kosovo von Serbien beschuldigt.
Auf der Grundlage dieses Berichts wurde im Rahmen einer EULEX-Sonderermittlungsgruppe Anklage gegen eine Reihe führender ehemaliger UÇK-Mitglieder erhoben. Prominentester Angeklagter war Hashim Thaci, kosovarischer Premierminister von 2008 bis 2014 und Präsident des Kosovo von 2016 bis 2020.
Für das Verfahren wurde ein Sondertribunal eingerichtet, das aus Zeugenschutzgründen und zur Sicherstellung unabhängiger Ermittlungen nach Den Haag, an den Sitz des Internationalen Strafgerichtshofs, verlegt wurde. Es untersteht formal dem Kosovo, ist aber sowohl auf der Ebene der Richter- als auch der Staatsanwaltschaft ausschließlich mit ausländischem Personal besetzt.
Diesem Tribunal stellte sich Thaci im November 2020, nachdem er von seinem Amt als kosovarischer Präsident zurückgetreten war. Im September 2026 ist er nun zusammen mit weiteren Mitangeklagten schuldig gesprochen und zu insgesamt 25 Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er persönlich in die willkürliche Inhaftierung, Folter und Ermordung von mehreren hundert überwiegend serbischen Personen involviert war.
Ein juristisch fragwürdiger Sieg der Gerechtigkeit
Angesichts der akribischen Recherchen und Zeugenbefragungen wird man wohl davon ausgehen können, dass das Gericht kein Fehlurteil gesprochen hat. Dennoch würde ein Kommentar in der Art von „Die Gerechtigkeit hat gesiegt“ zu kurz greifen.
Irritierend ist bereits die außergewöhnlich lange Untersuchungshaft von fast sechs Jahren, die Thaci bis zur Urteilverkündung erdulden musste. Zum Vergleich: In Deutschland darf die Untersuchungshaft maximal sechs Monate betragen; Verlängerungen um maximal weitere sechs Monate sind nur unter außergewöhnlichen Umständen möglich.
Nun kann man natürlich argumentieren, dass eben solche außergewöhnlichen Umstände in Thacis Fall vorlagen. Dennoch wirkt die lange Untersuchungshaft wie eine Vorverurteilung. Einen Freispruch hätte das Gericht danach kaum noch rechtfertigen können.
Die UÇK als Hilfstruppe der NATO
Weit schwerer wiegt allerdings der Umstand, dass hier selektiv Menschenrechtsverletzungen verfolgt werden. Dies bezieht sich nicht auf ein Ungleichgewicht zugunsten Serbiens – die von serbischer Politik und Armee begangenen Verbrechen sind vom UN-Sondertribunal für das ehemalige Jugoslawien ebenfalls ausführlich untersucht worden.
Es geht hier vielmehr um die Frage, inwieweit sich die der UÇK vorgeworfenen Menschenrechtsverletzungen von dem Vorgehen der NATO im Konflikt zwischen dem aus Serbien und Montenegro bestehenden „Rest-Jugoslawien“ und seinem damaligen Landesteil Kosovo trennen lassen.
Nach Berichten über Verbrechen an der kosovarischen Zivilbevölkerung und serbische Pläne für eine „ethnische Säuberung“ des Kosovo sowie dem Scheitern diplomatischer Bemühungen um eine Lösung des Konflikts hatte die NATO sich im März 1999 zum militärischen Eingreifen entschlossen. Mit der „Operation Allied Force“ sollten die gewalttätigen Übergriffe auf die kosovarische Zivilbevölkerung beendet werden.
Die Militäraktion war von der NATO im Wesentlichen auf Militärschläge aus der Luft angelegt. Für die Unterstützung am Boden war sie deshalb auf die Kampfeinheiten der UÇK angewiesen. Deren militärische Aktivitäten sind damit während der „Operation Allied Force“ maßgeblich von der NATO gefördert und ermutigt worden.
Menschenrechtsverletzungen der NATO im Kosovokrieg
Die NATO trägt demnach allerdings nicht nur eine Mitverantwortung für die der UÇK angelasteten Menschenrechtsverletzungen – sie hat bei ihrer „Operation Allied Force“ vielmehr auch selbst welche begangen.
So sind im Rahmen der Militäraktion keineswegs nur militärische Ziele ins Visier genommen worden. Vielmehr wurden auch Brücken und andere zivile Einrichtungen von Bomben getroffen. Nach Angaben von Human Rights Watch sind dabei um die 500 Menschen ums Leben gekommen [1].
Ferner wurden Streubomben eingesetzt, deren nicht explodierte Sprengkörper auch nach Kriegsende noch Schäden anrichten konnten. Gleiches gilt für die verwendete Uranmunition und die bei Angriffen auf Chemieanlagen freigesetzten Schadstoffe, die zu erhöhten Lungenkrebsraten im Umkreis der betreffenden Betriebe geführt haben [2].
Hinzu kommt, dass es für die gesamte Militäraktion kein internationales Mandat gab. Sie beruhte weder auf einem Beschluss des UN-Sicherheitsrats, noch war sie durch die Beistandsklausel der NATO gedeckt. Damit ist ihre Legitimität bis heute völkerrechtlich umstritten.
Vor diesem Hintergrund erscheint Hashim Thaci ein wenig wie das personifizierte schlechte Gewissen der NATO. Seine Verurteilung lässt sich als unausgesprochenes Eingeständnis lesen, dass die „Operation Allied Force“ keineswegs so präzise und „sauber“ war, wie sie von der NATO selbst damals dargestellt worden war.
Joschka Fischer als Kandidat für eine Verurteilung in Den Haag?
Nun ist „NATO“ natürlich nur ein Abstraktum. Die eigentlich handelnden Personen saßen am Steuer der Kampfjets, in den Kommandozentralen der beteiligten Armeen – und natürlich in den Regierungszentren der Länder, auf deren Entscheidung der Militäreinsatz letztlich zurückging.
In Deutschland lag die politische Verantwortung für den Kampfeinsatz damals bei der gerade erst an die Macht gelangten rot-grünen Koalition unter Gerhard Schröder und Joschka Fischer. Gerade Letzterer tat sich damals in seiner Eigenschaft als Außenminister als vehementer Befürworter der Militäraktion hervor. Gegenüber der kritischen Grünen-Basis verteidigte er sie sogar mit dem Verweis auf die nationalsozialistische Vergangenheit Deutschlands und verglich die serbische Gewalt gegenüber der kosovarischen Zivilbevölkerung indirekt mit NS-Verbrechen [3].
Demnach wäre Joschka Fischer also auch für die oben aufgezählten Menschenrechtsverletzungen während des Militäreinsatzes der NATO politisch verantwortlich. Dennoch wäre es natürlich undenkbar, dass er in Den Haag angeklagt werden könnte, sechs Jahre in Untersuchungshaft verbringen müsste und dabei immer wieder Befragungen von Opfern der von ihm mitverantworteten Luftschläge zu lauschen hätte.
Dies aber bedeutet, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Einige Staaten stellen sich einen Persilschein aus und beanspruchen für ihr politisches Führungspersonal eine Immunität, die sie bei weniger einflussreichen Ländern ebenso selbstverständlich außer Kraft setzen.
Wenn Staaten über dem Recht stehen
Noch deutlicher tritt dieses Ungleichgewicht vor Augen, wenn wir den Blick weiten und uns die Rechtspraxis des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag anschauen.
Hier fällt zunächst auf, dass die Angeklagten zum größten Teil aus afrikanischen Ländern stammen. Zwar wird das juristische Personal weltweit rekrutiert. Dennoch hat es einen faden Beigeschmack, wenn hier ausgerechnet auf dem Boden der einstigen Kolonialstaaten über Recht und Unrecht in den ehemaligen Kolonien entschieden wird.
Mit den USA, Russland, China und Indien erkennen zudem gerade Staaten mit Atomwaffen und besonders hohem Gewaltpotenzial die Entscheidungshoheit des Internationalen Strafgerichtshofs nicht an. Die USA haben unter Donald Trump sogar Sanktionen gegen das Gericht verhängt, die u.a. dessen Präsidentin, die Japanerin Tomoko Akane, betreffen. Die Sanktionen schränken u.a. die Bewegungsfreiheit der Betreffenden ein, indem sie die Nutzung von Kreditkarten US-amerikanischer Anbieter unterbinden [4].
Immunität für Verbrechen gegen die Menschlichkeit?
Der Hintergrund für die US-Sanktionen gegen das Gericht ist nicht nur ein von diesem ausgestellten Haftbefehl gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu, den die Trump-Administration als Verbündeten im Kampf gegen den Terror ansieht. Vielmehr geht es den USA ganz allgemein darum, die Ablehnung jeder internationalen Instanz für die Beurteilung nationaler Handlungen zu betonen.
Dafür hat das Land auch allen Grund. Der nach den Terroranschlägen von 9/11 ausgerufene „War on Terror“ hat mit dem Irakkrieg, willkürlichen Verhaftungen und Folter im Gefangenenlager Guantanamo, einem Drohnenkrieg gegen „feindliche Kombattanten“ mit unzähligen getöteten Zivilpersonen und zuletzt dem Irankrieg eine regelrechte Blutspur von Menschenrechtsverletzungen gezeitigt [5]. Ein unabhängiges Gericht wäre hier etliche Jahre mit juristischer Aufarbeitung beschäftigt.
Ähnliche Listen ließen sich für China und Russland aufstellen. Auch der indische Ministerpräsident Narendra Modi wäre als ehemaliger Ministerpräsident des Bundesstaates Gujarat aufgrund seiner Verwicklung in dortige hinduistische Massaker an der muslimischen Minderheit im Jahr 2002 ein vielversprechender Kandidat für eine Anklage am Internationalen Strafgerichtshof [6].
Prozesse mit trauriger Symbolkraft
Zusammenfassend lässt sich damit festhalten: Internationales Recht wird gegenüber jenen Ländern angewendet, die nicht mächtig genug sind, sich über das Recht zu stellen. Verfügt man über genügend Macht und Einfluss, kann man Menschen- und Völkerrechtsstandards dagegen missachten, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.
Ein Prozess wie der gegen Hashim Thaci hat damit in erster Linie eine symbolische Funktion: Er soll vor Augen führen, wie eine internationale Rechtsprechung bei schweren Menschenrechtsverletzungen idealerweise aussehen soll.
Wenn aber die dabei zugrunde gelegten Rechtsnormen nicht für alle gleichermaßen gelten, ist auch der Anspruch, Gerechtigkeit herzustellen, nur sehr bedingt einzulösen. Denn es ist eben nicht gerecht, wenn Einzelne für ihre Taten büßen müssen, während andere sogar diejenigen, die sich um die Durchsetzung des Rechts bemühen, straffrei mit Sanktionen belegen können.
So geht von den Strafprozessen in Den Haag eine doppelte Symbolik aus. Zum einen personifizieren die Verurteilten all das, was es in einer idealen Welt nicht geben sollte: Gewalt, Krieg, Menschenrechtsverletzungen jedweder Art. Zum anderen dokumentieren die Prozesse aber auch die Hilflosigkeit eines auf Menschen- und Völkerrechtsstandards basierenden Rechtsverständnisses, sobald es sich mit Staaten konfrontiert sieht, die diese Standards durch das steinzeitliche Recht des Stärkeren außer Kraft setzen.
Nachweise
[1] Vgl. Human Rights Watch: Civilian Deaths as a Result of Attacks. In: The Crisis in Kosovo; Februar 2000.
[2] Vgl. Sommerschuh, Hartmut: Der ungesühnte Chemiekritik gegen Serbien. Berliner Zeitung, 14. Juni 2021.
[3] Vgl. hierzu Joschka Fischers Rede auf dem Kosovo-Sonderparteitag von Bündnis 90/Die Grünen in Bielefeld 1999. Die Rede kann in Auszügen auf Spiegel Online nachgelesen und vollständig im Netz angeschaut werden.
[4] Vgl. tagesschau.de: USA sanktionieren Präsidentin des Internationalen Strafgerichtshofs; 19. August 2026 / USA belegen IStGH-Richterinnen mit Sanktionen; 6. August 2025.
[5] Eine Übersicht zu Völker- und Menschenrechtsverletzungen US-amerikanischer Präsidenten aus der jüngeren Vergangenheit (mit weiterführenden Links) findet sich in dem RB-Beitrag Rettung der Demokratie durch Politisierung der Justiz? Rotherbaron.com, 16. April 2024.
[6] Vgl. Majumder, Sanjoy: Narendra Modi „allowed“ 2002 anti-Muslim riots. BBC, 22. April 2011; zum von Modis Partei, der BJP, orchestrierten Hindu-Nationalismus und der damit zusammenhängenden Gewalt gegen Andersdenkende und -gläubige vgl. Meyer, Alfred: Jagen, einschüchtern, einsperren: Ist Indiens Demokratie am Ende? Deutschlandfunk, Feature, 16. April 2024.
Bild: IH: AI – Jusitia mit Rissen