Das Recht auf Wohnen

Teil 3 des Specials zum Thema „Materielle Demokratie“

tree-house-1778884_1920 (2) Gerda Huiskamp

Die Umsetzung eines Grundrechts auf Wohnen setzt voraus, dass das Bedürfnis nach menschenwürdigem Wohnen höher gewichtet wird als das Renditeinteresse der Wohnungseigentümer.

Seit sich die Wohnungssituation in den Städten immer dramatischer zuspitzt, ist die Mietpeisbremse in aller Munde. Verbunden ist dies mit heftiger Kritik an den großen Wohnungsbaugesellschaften, die als sozial unverantwortlich handelnde Renditejäger gebrandmarkt werden. Sogar der Ruf nach Verstaatlichung ist in diesem Zusammenhang schon laut geworden.
Nun ist das Bild von den inhumanen Immobilienheuschrecken – auch wenn es etwas zu stark an das Gut-Böse-Schema der Groschenromane angelehnt ist – im Kern nicht falsch. Was dabei allerdings außer Acht gelassen wird, ist die Kausalkette, die überhaupt erst zu der horrorfilmartigen Aufblähung der Immobilienheuschrecken geführt hat.
Derselbe Staat, der sich jetzt als edler Ritter aufspielt, der der geknechteten Mieterschaft zu Hilfe eilt, hat die bösen Immobiliendrachen ja erst fett gefüttert. In einer gewaltigen Privatisierungswelle sind unzählige Sozialwohnungen an Immobilienhaie verscherbelt worden. Als Legitimationsgrundlage diente dabei das neoliberale Dogma, wonach die Marktkräfte die Dinge besser regeln könnten als der Staat.
Nun, da man sieht, dass dem nicht so ist – weil der Markt noch nie dafür bekannt war, eine soziale Ader zu haben –, soll auf einmal doch wieder der Staat der bessere Wohnungsverwalter sein. Dafür aber gibt es keineswegs eine Garantie. Der heilige Gral der Schwarzen Null lässt vielmehr eher erwarten, dass der Wohnungsbereich nach einer erneuten Verstaatlichung ähnlich kaputtgespart wird wie das Gesundheitswesen.
Die beste Lösung wäre demnach eine Kompromissformel, die das Beste aus beiden Welten in sich vereinigen würde. Ausgangspunkt müsste dabei das Prinzip sein, dass das Bedürfnis nach menschenwürdigem Wohnen höher gewichtet wird als das Renditeinteresse der Wohnungseigentümer, ohne dass dieses negiert wird. Zentrale Elemente wären dann etwa:

Rationale Mieten: Berechnung eines Mietpreises pro Wohneinheit, durch den sich für die Immobilienbesitzer eine angemessene (also nicht exorbitant hohe) Rendite erzielen und eine entsprechende Rücklage für notwendige Renovierungsmaßnahmen bilden lässt. Dabei wäre dann freilich sicherzustellen, dass die Renovierungsrücklagen auch zu genau diesem Zweck verwendet werden und die Renditen das festgelegte Maß nicht überschreiten. Verantwortlich für die Festlegung der Miethöhe und die Kontrolle der Verwendung der eingenommenen Gelder wäre eine neutrale Schiedsstelle, die sich zu gleichen Teilen aus Vertretern von kommunalen Wohnungsämtern, Mietervereinen und Immobilienbesitzern zusammensetzen sollte.

Personenorientierte Mieten: Ausrichtung der Mietzahlungen an einem feststehenden Prozentsatz des Nettoeinkommens der Mieter. Als Faustregel könnte hier eine 20%-Grenze gelten. Im Falle einer Differenz von festgelegter Miethöhe und zumutbaren Mietzahlungen müsste es staatliche Ausgleichszahlungen geben. Dies wäre fraglos ein bedeutsamer Ausgabenposten. Die finanziellen Dimensionen wären aber wohl dennoch überschaubarer als im Falle umfassender Wohnungsbauprogramme, zumal der Staat dann ja auch für Erhalt und Renovierung des Wohnraums aufkommen müsste. Würde der Staat die von ihm zu leistenden Zuzahlungen reduzieren wollen, könnte er zudem auch schlicht den Mindestlohn anheben – wodurch als positiver Nebeneffekt auch die Gerechtigkeitslücke im Entlohnungssystem nach und nach geschlossen würde.

Mietkaufoptionen: Einräumung der Möglichkeit von Mietkaufoptionen, wo dies von den Mietern gewünscht wird. In diesem Fall müssten die Mieter freilich auch stärker an den Renovierungskosten beteiligt werden. Ferner wäre die Höhe der monatlichen Abschlagszahlungen Verhandlungssache und könnte auch durch ein- oder mehrmalige größere Ratenüberweisungen ergänzt werden.

Bedürfnisorientierte Wohnungsvermittlung: Einführung einer zentralen Melde- und Vermittlungsstelle für zu vermietenden Wohnraum. Wohnungen würden also nicht mehr direkt von den Vermietern angeboten, sondern über eine neutrale Kommission vermittelt. Für deren Entscheidungen wäre nicht das Renditeinteresse der Vermieter maßgeblich, sondern die Bedürftigkeit der Wohnungssuchenden.
Das schließt nicht aus, dass auch kleinere Familien in größere Wohnungen einziehen, und selbstverständlich muss das Recht auf freie Wohnungswahl für alle erhalten bleiben. Die Einführung einer neutralen Vermittlungsstelle soll lediglich sicherstellen, dass etwa kinderreiche Familien, Menschen mit Migrationshintergrund oder Personen ohne Erwerbstätigkeit bei der Wohnungsvergabe keine Benachteiligung erfahren. Den Sorgen der Vermieterseite vor ausbleibenden Mietzahlungen oder Beschädigungen ihres Wohneigentums könnte durch eine entsprechende Versicherung begegnet werden, die im Notfall einspringen würde.

Aktive Wohnungsvermittlung: Intensivierung der Angebote aufsuchender Sozialarbeit, durch die gewährleistet werden soll, dass absolut niemand auf der Straße leben muss oder seine Wohnung verlieren kann. Wo Personen nicht unmittelbar in eine Wohnung vermittelt werden können, sind Einrichtungen zu schaffen, die den Bedürfnissen der vorübergehend Wohnungslosen Rechnung tragen. Dies bedeutet, dass die Intimsphäre durch eine entsprechende Unterbringung zu achten ist und den Menschen keine Rechte vorenthalten werden, die auch für Nicht-Obdachlose selbstverständlich sind. So dürften etwa das Mitführen von Hunden oder Alkoholgenuss in Maßen nicht verboten sein.

Bild: Gerda Huiskamp: Baumhaus (Pixabay)

 

Nächster Post „Das Recht auf Arbeit“ erscheint am Mittwoch, den 29. Januar.

4 Kommentare

  1. Da muss einer nicht mal im grossen Stil investieren. Das tönt im privaten Rahmen dann so: Eine Wohnung vermieten und selber gratis wohnen. Der Mieter bezahlt also auch Zins und Amortisation des Vermieters mit, während der grossartig verkündet, er trage ja auch das Risiko. Welches? Dass die ganze Blase platzt? Der Kapitalismus am Ende ist? Nein, denn diese Möglichkeit zieht er nicht ansatzweise in Betracht. LG von Regula

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  2. Wenn ich das Kapitel über das Gesundheitssystem richtig verstanden habe, sollte es da doch eine Art staatliches Gesundheitswesen sein. Und hier wäre es doch so ähnlich. Welcher Vermieter wollte bei personenbezogenen Mieten an wenig zahlungskräftige Mieter vermieten? Es liefe auf Sozialwohnungen hinaus. Diese Vermittlungsstellen stelle ich mir auch furchtbar vor. Ebenso diese Schiedsstellen. Würde in diesen staatlichen oder privatisierten Ämtern Korruption herrschen oder die künstliche Intelligenz entscheiden? Ein Problem eines solchen Wohnungssystems, bei dem die Interessen des Mieters und insbesondere des ärmeren Mieters im Vordergrund stünden, wäre, dass die Vermieter nicht mehr investieren könnten. Es kam in der DDR vor, dass Immobilienbesitzer Mietshäuser aufgrund der niedrigen Mieten, mit denen sie die Kosten zum Erhalt der Gebäude nicht decken konnten, an die kommunalen Wohnungsverwaltungen abgegeben haben. Viele Häuser waren marode. Es war das Gegenteil von der gegenwärtigen Sanierwut, die der Wohnkostentreiberei dient. – Im Grunde läuft der obige Entwurf auf stärkere staatliche Eingriffe hinaus und auf eine Stärkung des Staats (d.h. des Machtinstruments der herrschenden Klasse). – Während der letzten Jahrzehnte beschränkten sich die Gesellschaftsvisionen der Linken im Wesentlichen auf die Forderung nach Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums. Neuerdings rückt die Forderung nach dem allmächtigen Staat immer mehr in den Vordergrund. Gerade einmal der Kapitalismus (das Privateigentum an Produktionsmitteln) soll noch geschont werden. – Der gegenwärtige Mentalitätswandel mit dem neuen Ruf nach einer neuen Askese, die allerdings in der Praxis selten vorgelebt wird, ist in dem Entwurf noch nicht berücksichtigt. Ich glaube, dass das hier diskutierte Problem dadurch „gelöst“ werden wird, dass Staat und Unternehmen im Zusammenspiel den Bürgern einen ideologisch gerechtfertigten ökonomischen Zwang zur Beschränkung auferlegen werden. Dazu ist das ideologische Dispositiv „Klima“ noch besser geeignet als das Ideologem „Gerechtigkeit“.

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    1. Im Prinzip fußt mein Modell der Demokratie auf einem grundsätzlich positiven Menschenbild. Während es im Kapitalismus in erster Linie um
      Gewinnmaximierung geht, gehe ich von den Grundrechten und der Würde jedes einzelnen Menschen aus. Der Staat ist in diesem Konstrukt eine Instanz des Interessenausgleichs zum Wohle aller. Ich glaube, dass je nach West-oder Ostsozialisation der Blick darauf eine andere Färbung hat. Ja, und ich finde, ein Staat, der Steuern von seinen Bürgern nimmt, muss auch Verantwortung für die Umsetzung deren Grundrechte übernehmen.

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      1. Das grundsätzliche Anliegen habe ich verstanden. Die Herangehensweise hat aber sehr viel mit dem aufgeklärten Absolutismus zu tun, indem Du einem absoluten Souverän Inhalte und Maßnahmen vorschlägst, die ich zumindst in Bezug auf ihre Intentionen voll und ganz billige. die er dann umsetzen soll. Das Moment der kollektiven Willensbildung und der Stärkung des einzelnen Citoyen kommt mir bei diesem Ansatz zu kurz. Denn mein Eindruck ist, dass es gerade daran gegenwärtig krankt, indem der Staat – immer natürlich im Namen des Guten – immer mehr Befugnisse und Zuständigkeiten an sich reißt und mit den Einzelnen und den Minderheiten immer brutaler und rücksichtsloser umspringt (vgl. https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2020/01/24/nein-zum-masnahmegesetzvorbereitungsgesetz/ – und da sind wir, wie Dein Kommentar zeigt, ganz und gar einer Meinung). Von Wilhelm von Humboldt gibt es „Ideen zu einem Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit des Staates zu bestimmen“. Im Rahmen des Migrationschaos im Jahre 2015 hat die Regierung selbstherrlich internationale Reglungen außer Kraft gesetzt. Viele fanden das gut, weil vielen Menschen dadurch geholfen werden konnte, und der gute Zweck hat die Mittel geheiligt. (Ich selbst bin der Meinung, dass man Menschen, die unter einem so großen Leidensdruck stehen, dass sie ihr Leben aufs Spiel setzen, nicht einfach auf die Ungesetzlichkeit ihres Vorgehens hinweisen kann, was aber in der Regel doch gemacht wird, zumindest dann, wenn es möglich ist.) Seitdem hat sich in einem Teil der Gesellschaft, der vielleicht nicht sehr groß, aber doch sehr laut ist, und in nahezu in allen Medien die Auffassung durchgesetzt, dass die Regierung nun immer so handeln und gute Zwecke durch autoritäre und rücksichtslose Maßnahmen durchsetzen soll, am besten gleich zur Weltrettung. Meiner Ansicht nach müsste der Staat, um die schlecht bewältigten Problemfelder Gesundheit, Arbeit und Wohnen besser zu bewältigen, einen entsprechenden gesetzlichen Rahmen schaffen, der verhindert, dass der jeweils schwächere Partner in den jeweiligen Konstellationen, wie es jetzt der Fall ist, unter die Räder kommt. Möglicherweise wäre das bedingungslose Grundeinkommen ein Mittel, das die Allerschwächsten vor dem Sturz in den Abgrund schützen und ihnen ihre Würde bewahren könnte. Vermutlich benötigten wir ein anderes Parlament als diese Parteisoldaten, Gesetzesabnicker und Lobbyisten. Vielleicht wären Volksentscheide ein Ausweg.

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