Zu den juristischen Spitzfindigkeiten im Umgang mit Russland
Noch immer leidet die ukrainische Zivilbevölkerung unter den Attacken der russischen Armee. Wir aber fürchten den Erfrierungstod, wenn im Winter die Heizungen heruntergedreht werden. Solidarität sieht anders aus.
Dimensionen des Unrechts
Gibt es ein größeres Unrecht als die Tötung eines Menschen? – Ja, die Tötung mehrerer Menschen.
Gibt es ein größeres Unrecht als die Tötung mehrerer Menschen? – Ja, die wiederholte Tötung mehrerer Menschen.
Gibt es ein größeres Unrecht als die wiederholte Tötung mehrerer Menschen? – Ja, die Auslöschung eines ganzen Volkes.
Russische Rechtsbrüche
Warum ich diese Fragen an den Anfang meines Zwischenrufs stelle? – Weil ich mich immer noch über die legalistische Spitzfindigkeit wundere, mit der von manchen Seiten auf die Verbrechen der russischen Armee in der Ukraine reagiert wird.
Ein Krieg, der auf der Verweigerung der Anerkennung des Existenzrechts eines anderen Volkes beruht, ist schon für sich genommen ein einziges Unrecht. Im Falle des russischen Angriffs auf die Ukraine kommt aber noch hinzu, dass eben ein solcher Angriff von russischer Seite ausdrücklich ausgeschlossen wurde, als die Ukraine 1994 im Budapester Memorandum den Verzicht auf ihre Atomwaffen erklärte.
Von den anderen Atommächten – darunter auch Russland – erhielt die Ukraine damals im Gegenzug Sicherheitsgarantien. Konkret verpflichteten sich die Unterzeichnerstaaten in dem Abkommen u.a. dazu,
- „die Unabhängigkeit und die Souveränität der Ukraine in ihren bestehenden Grenzen zu respektieren“;
- „davon Abstand zu nehmen, die territoriale Integrität oder die politische Unabhängigkeit der Ukraine durch Androhung oder den Einsatz von Gewalt zu verletzen“;
- „keinen ökonomischen Druck auszuüben, der darauf abzielt, die ukrainische Souveränität den eigenen Interessen unterzuordnen und sich dadurch Vorteile welcher Art auch immer zu verschaffen“.
Legalistische Absicherung der eigenen Komfortzone
Wenn ein Land das Völkerrecht auf so grundlegende Weise bricht wie Russland mit seinem Überfall auf die Ukraine, kann es auch nicht – wie es jetzt einige mit Sanktionen belegte Oligarchen vor dem Europäischen Gerichtshof tun – für sich selbst internationale Rechtsnormen in Anspruch nehmen.
Das Recht ist unteilbar. Es gibt kein Recht à la carte. Man kann sich nicht selbst auf das Völkerrecht berufen, wenn man anderen noch nicht einmal das fundamentalste aller Rechte zugesteht: das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Natürlich ist das Recht Auslegungssache. Ich habe jedoch den Eindruck, dass das neunmalkluge Herumlavieren mancher Juristen sehr stark dem Bedürfnis geschuldet ist, die eigene Komfortzone nicht zu gefährden. Mit anderen Worten: Die russlandfreundliche Auslegung von Rechtsnormen kleidet sich hier lediglich in das Gewand einer höheren Gerechtigkeit, um das eigene Sicherheitsbedürfnis zu rechtfertigen.
Unterlassene Hilfeleistung nicht vom Völkerrecht gedeckt
Dies gilt im Übrigen auch für das Ausmaß der Unterstützung, das der Ukraine gewährt wird. Selbst die von der Politik gezogene rote Linie der offenen militärischen Unterstützung wird nicht von allen Völkerrechtlern als aus juristischer Sicht zwingend geboten eingestuft.
So ist es für Claus Kreß, Professor für Straf- und Völkerrecht an der Universität Köln und Richter am Internationalen Gerichtshof in Den Haag, durchaus vom Völkerrecht gedeckt, einem völkerrechtswidrig angegriffenen Land unmittelbar militärisch zu Hilfe zu kommen. Keineswegs werde man durch die Lieferung von Waffen zur Kriegspartei. Selbst ein direktes militärisches Eingreifen sei in einem solchen Fall vom Völkerrecht gedeckt:
„Das kollektive Selbstverteidigungsrecht gewährt jedem Staat, auch Deutschland, auf das Ersuchen der Ukraine hin die Anwendung von eigener Waffengewalt. Das heißt, es besteht kein völkerrechtliches Verbot für Deutschland, Kriegspartei zu werden, und würde Deutschland von seinem kollektiven Selbstverteidigungsrecht in weitergehendem Umfang Gebrauch machen, dann hätte Russland dies rechtlich zu dulden.
Würde Russland dann mit Gewalt gegen Deutschland, gegen deutsche Ziele antworten, wäre das ein weiterer völkerrechtswidriger russischer Akt der Aggression. Es ist ganz wichtig zu sagen, diese deutsche Position, nicht Kriegspartei zu werden, sie geht nicht auf eine völkerrechtliche Pflicht zurück; es ist eine politisch begründete Selbstbeschränkung bei der Unterstützung der Ukraine.„
Die Normalität des Terrors
Während wir in Deutschland darüber debattieren, ob man bei 19 Grad in öffentlichen Gebäuden den Erfrierungstod stirbt, werden in der Ukraine nach wie vor Tag für Tag wahllos Wohnhäuser von der russischen Armee zerstört, unschuldige Menschen getötet und in den besetzten Gebieten auch gefoltert und entführt.
Dies aber scheint fast schon als Normalität hingenommen zu werden. Die Berichte darüber klingen immer gelangweilter, sie sind fast schon zur Routine geworden. Für die einzelnen Menschen spielt es aber keine Rolle, ob sie nun in den ersten Tagen des Überfalls oder erst ein halbes Jahr nach Kriegsbeginn ums Leben kommen.
Gäbe man den einzelnen Opfern ein Gesicht, so würde die Sache wahrscheinlich anders aussehen. Das mag zwar selbst in Zeiten des Internets und der sozialen Medien schwierig sein – unmöglich ist es aber nicht. Und wenn dann nicht mehr allgemein von Beschuss, Angriff und Vorrücken der Armee, sondern konkret von der Tötung einer ganz bestimmten unschuldigen Person die Rede wäre, würde auch die terroristische Dimension des Überfalls wieder stärker ins Bewusstsein rücken.
Mitleid mit einer Hetzerin
Wie stark das Empfinden dafür davon abhängt, ob die Opfer ein Gesicht haben, ist gerade erst wieder beim Anschlag auf die Tochter des russischen Ultranationalisten Alexander Dugin deutlich geworden.
Hier wird ganz selbstverständlich von einem „Terroranschlag“ gesprochen – obwohl Darja Dugina sich nach Kräften darum bemüht hat, den aggressiven Nationalismus ihres Vaters noch zu übertreffen. Eine ihrer letzten Äußerungen zum Überfall auf die Ukraine war: „Ukrainer sind keine Menschen.“
Nachweise
Budapester Memorandum:
Memorandum on Security Assurances (in connection with Ukraine’s accession to the Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear Weapons). Budapest, 5. Dezember 1994; übersetzt aus dem Englischen.
Interview mit Claus Kreß:
Claus Kreß im Gespräch mit Christoph Heinemann: „Aggressor darf nicht belohnt werden.“ Deutschlandfunk, 25. Juli 2022.
Zitat Darja Dugina:
Journal21.ch: Attentat bei Moskau; 21. August 2022.
Bild: Ludwig Meidner: Apokalyptische Landschaft, 1912
Genauso sehe ich das auch. Jeder einzelne Mord, jede Folter, jede Verschleppung ukrainischer Menschen ist ein Verbrechen und ein Akt des russischen Staatsterrors. Hier wird aber, wie es auf diesem Blog schon mal genannt wurde, nur in Form eines „Rechenspiels“ berichtet. Aber ich frage mich, ob JournalistInnen über so wenig Phantasie verfügen, um sich nicht in die konkreten Menschen, um die es hier geht hineinfühlen zu können. Jeder Mord ist schlimm, aber Darja Dugina war nicht zimperlich darin, für ihre faschistische Ideologie das Leid und den Tod tausender Menschen in Kauf zu nehmen. Nun hat es sie getroffen … ein großer Verlust für Russland und die Welt ist das nicht.
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