Kriegerische Weihnachten

Zur Passivität der Weltgemeinschaft angesichts der Verbrechen gegenüber dem kurdischen und dem ukrainischen Volk

Unsere Passivität gegenüber den immer brutaleren Menschenrechtsverletzungen auf den aktuellen Kriegsschauplätzen macht langfristig jede Hoffnung auf ein menschenrechtsbasiertes Zusammenleben der Völker zunichte. 

Eine Umfrage des GAGA-Instituts

Bedenkenschweres Zuschauen

Die Türkei in den Fußstapfen des Kremls

Ein Menschenrechtsverbrecher als unverzichtbarer Partner?

Möglichkeit einer Kern-NATO ohne die Türkei

Bundestagsexpertise zu „Aggressionsverbrechen“ der türkischen Regierung

Nachweise

Eine Umfrage des GAGA-Instituts

Du beobachtest, wie jemand ein voll bewohntes Haus anzündet. Was tust du?

a.) Ich versuche, die Person an ihrem Tun zu hindern. Außerdem rufe ich die Feuerwehr an und organisiere Löschwasser.

b.) Ich gehe schnell weiter, damit die Person nicht auf die Idee kommt, auch mein eigenes Haus anzuzünden.

c.) Ich sehe weg, weil die Person ein guter Kumpel von mir ist.

d.) Ich mache Fotos von dem Brandanschlag und verfasse einen Bericht für die Medien.

e.) Ich organisiere ein Treffen mit Vertrauten, um darüber zu beratschlagen, wie wir mit der Person umgehen sollen.

f.) Ich verhandle mit der Person, um sie gnädig zu stimmen. Zur Besänftigung schlage ich ihr vor, ihr die Hälfte des Hauses zu überlassen, wenn sie auf den Brandanschlag verzichtet.

g.) Ich liefere den Personen in dem Haus Spritzpistolen, damit sie sich gegen die Angreifer zur Wehr setzen können.

h.) Ich rufe zu Spenden auf, um die Opfer des Brandanschlags in Zelten unterbringen zu können.

Bedenkenschweres Zuschauen

Eine zynische Umfrage? – Ja, natürlich. Und doch beschreibt sie die Optionen, welche die Weltöffentlichkeit derzeit in aller Ruhe gegeneinander abwägt, während vor ihren Augen ganze Länder in Brand gesteckt werden.

Tagtäglich verfolgen wir die Berichte über die gezielte Zerstörung der Infrastruktur in der Ukraine. Minutiös wird aufgelistet, für wie viele Stunden der Strom abgeschaltet wurde. Wir hören von Neugeborenen, die bei den Raketenangriffen der russischen Armee zu Tode kommen, und von alten Menschen, die in ihren Häusern verbrennen.

Wir verfolgen live mit, wie russische Kriegsschiffe sich im Schwarzen Meer positionieren, um einen neuen Schwall von Raketen auf die Ukraine abzufeuern. Wenn geschieht, was wir erwarten, nicken wir bedenkenschwer mit dem Kopf. Und wenn es darum geht, die Abschussrampen auszuschalten, schütteln wir ihn ebenso bedenkenschwer.

Der natürliche Hilfeimpuls wird so lange zerredet, bis er sich entweder ganz auflöst oder nur noch in der Schwundform einer abstrakten Selbstverpflichtung zu Hilfeleistungen fortbesteht. Am Ende gehen Betroffenheit und Mitgefühl unmerklich in einen teilnahmslosen Voyeurismus über.

Die Türkei in den Fußstapfen des Kremls

Immerhin steht die Ukraine bis heute noch im Fokus der Berichterstattung. Bei anderen Völkern, deren Haus vom Feuer des Krieges verwüstet wird, ist das anders. Auch in Äthiopien – speziell in der Provinz Tigray – und im Jemen leiden die Menschen derzeit unter Hunger, Obdachlosigkeit und einer katastrophalen medizinischen Unterversorgung. Hierüber wird jedoch nur noch sporadisch berichtet. Tenor: Zu weit weg, zu unbedeutend für unseren Alltag.

Nicht anders ist es bei den aktuellen Angriffen der türkischen Armee auf die kurdischen Siedlungsgebiete im Nordirak und in Nordsyrien. Begründet wird die Offensive von der türkischen Regierung damit, dass die in Nordsyrien aktive YPG (Volksverteidigungsmiliz) für den jüngsten Terroranschlag in Istanbul verantwortlich sei. Dies ist jedoch erstens nicht bewiesen und wäre zweitens kein Grund, in ein fremdes Land einzumarschieren und dort das Leben Unschuldiger auszulöschen.

Für die Türkei ist der Anschlag vielmehr ein willkommener Vorwand, eine Militäroperation zu intensivieren, die sie schon vorher eingeleitet hatte. Immer wieder sind dabei in der Vergangenheit Menschen bei Raketen- und Drohnenangriffen mitten aus dem Leben gerissen worden – beim Picknicken mit der Familie, beim Angeln mit Freunden, beim Schafehüten (1).

Die Türkei verhält sich damit in Nordsyrien und im Nordirak nicht anders als Russland gegenüber der Ukraine. Wie der Kreml das Selbstbestimmungsrecht des ukrainischen Volkes negiert, erkennt auch die türkische Regierung das Recht des kurdischen Volkes auf Eigenständigkeit und eine autonome Selbstverwaltung nicht an.

In Nordsyrien und im Nordirak hat die kurdische Bevölkerung sich dieses Recht jedoch durch den erfolgreichen Abwehrkampf gegen den so genannten „Islamischen Staat“ bereits erkämpft. Dieses Recht versucht die türkische Armee nun zu zerbomben – und mit ihm zugleich die Hoffnung der kurdischen Menschen in der Türkei auf eine größere kulturelle Autonomie.

Ein Menschenrechtsverbrecher als unverzichtbarer Partner?

Angesichts der vom türkischen Militär in den beiden Nachbarländern begangenen Menschenrechtsverbrechen wären Sanktionen gegen die Türkei eigentlich überfällig – nicht anders als im Fall des russischen Vorgehens gegen die Ukraine. Die Türkei gilt jedoch im Westen noch immer als „guter Kumpel“.

Das Land ist für die NATO ein wichtiger strategischer Partner an der Schnittstelle zum Nahen Osten, Erdoğans Kuschelkurs gegenüber Pascha Putin ermöglicht Hinterzimmerdeals wie das Getreideabkommen zwischen Russland und der Ukraine, und dann wird die Türkei von der EU auch noch als Bollwerk gegen Menschen genutzt, die vor den Krisen dieser Welt in der Wärmestube des Westens Zuflucht suchen. Außerdem wird die Zustimmung der Türkei für den NATO-Beitritt Schwedens und Finnlands benötigt.

Vor diesem Hintergrund die Augen vor Menschenrechtsverletzungen der Türkei zu verschließen, bedeutet jedoch, an Glaubwürdigkeit zu verlieren. Das Recht auf Leben ist unteilbar. Wer Menschenleben opfert, um anderswo humane Ziele durchzusetzen, handelt selbst inhuman – und führt damit sein Engagement für Menschenrechte ad absurdum.

Deshalb gibt es keine Alternative zu einem kompromisslosen Eintreten für die Einhaltung der Menschenrechte und das Existenzrecht des kurdischen Volkes gegenüber der Türkei. Angesichts der ohnehin schon vorhandenen ökonomischen Probleme des Landes würde wohl schon die Drohung mit Sanktionen Wirkung zeigen.

Dies gilt erst recht im Vorfeld der im nächsten Jahr anstehenden Wahlen in der Türkei. Das Schweigen gegenüber den türkischen Menschenrechtsverletzungen stärkt hingegen den Autokraten Erdoğan, anstatt ihm seine Grenzen aufzuzeigen.

Möglichkeit einer Kern-NATO ohne die Türkei

Was die NATO anbelangt: Schon jetzt könnten jene Länder, die dem Beitritt Schwedens und Finnlands zugestimmt haben, sich in einer gesonderten Erklärung dazu verpflichten, die beiden Beitrittskandidaten als vollgültige Mitglieder des Bündnisses anzuerkennen.

Dies wäre ein erster Schritt zu einer Kern-NATO ohne die Türkei. Eine solche Entscheidung würde auch deren Interessen zuwiderlaufen. Es wäre daher eine wirksame Maßnahme gegen das unwürdige Geschacher über ein Einschwenken der schwedischen und finnischen Regierung auf das Terrorverständnis der Türkei – das alles umfasst, was auch nur im Entferntesten nach einer kritischen Haltung gegenüber der autokratischen Linie Erdoğans riecht.

Abgesehen davon könnte man der Türkei gegenüber auch durchaus andeuten, dass selbst ein westliches Verteidigungsbündnis ganz ohne sie denkbar ist.  Zwar sieht der NATO-Vertrag keinen Ausschluss einzelner Mitglieder vor. Gemäß der Wiener Vertragsrechtskonvention aus dem Jahr 1969 ist eine Aufkündigung völkerrechtlich verbindlicher Verträge jedoch dann möglich, wenn der betreffende Staat sich einer „erhebliche[n] Vertragsverletzung“ schuldig gemacht hat (2).

Worum es sich dabei handeln kann, zeigt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2001. Demnach liegt eine Verletzung des NATO-Vertrags etwa vor „bei Vorbereitung bzw. Durchführung eines Angriffskrieges“ oder bei „völkerstrafrechtlichen Tatbeständen“ wie Völkermord oder anderen „Aggressionsverbrechen“ (3).

Bundestagsexpertise zu „Aggressionsverbrechen“ der türkischen Regierung

Eben solcher völkerrechtswidriger Handlungen macht sich die Türkei aber durch ihre Angriffe auf die kurdische Bevölkerung in Nordsyrien und im Nordirak schuldig.

Dies geht auch aus einer Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags aus dem Jahr 2018 hervor. Das türkische Vorgehen in Nordsyrien wird darin eindeutig als völkerrechtswidrig eingestuft. Es verstoße gegen das Gewaltverbot der UN-Charta und könne deshalb vor dem Internationalen Strafgerichtshof als „Aggressionsverbrechen“ angezeigt werden (4).

Zugleich verletze die Türkei mit dem Einmarsch in Nordsyrien auch den NATO-Vertrag, in dem die Unterzeichner sich verpflichten, sich bei „jedem internationalen Streitfall, an dem sie beteiligt sind, (…)  jeder Gewaltandrohung oder Gewaltanwendung zu enthalten, die mit den Zielen der Vereinten Nationen nicht vereinbar sind“ (5).

Ein Ausschluss aus dem Bündnis ließe sich damit trotz des Fehlens einer formellen Ausschlussklausel in den NATO-Verträgen rechtfertigen. Anstatt die türkische Regierung in ihrer Selbsteinschätzung, sich als unverzichtbarer Partner der westlichen Allianz auch schwerste Menschenrechtsverletzungen erlauben zu dürfen, zu bestärken, sollte ihr diese Option zumindest vor Augen geführt werden.

Nachweise

(1) Vgl. die Ausführungen der Politologin Birgit Ammann in einem Interview mit mit André Zanto, im Rahmen der Sendung Frauenrevolution in Nordsyrien: Mit Willen und Waffen; darin auch eine Reportage über weibliche Selbstverwaltung in Nordsyrien von Linda Peikert; Deutschlandfunk Kultur, Weltzeit, 8.  November 2022;

(2) Vgl. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags: Rechtliche Möglichkeiten des Ausschlusses eines NATO-Mitgliedstaates aus dem NATO-Bündnis (WD 2 – 3000 – 011/18), S. 4 f. 25. Januar 2018 (PDF).

(3) Vgl. ebd., S. 8.

(4) Vgl. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags: Völkerrechtliche Aspekte der türkischen Militäroperation „Friedensquelle“ in Nordsyrien (WD 2 – 3000 – 116/19), S. 12. 17. Oktober 2019 (PDF).

(5) Ebd., S. 14.

Bild: Alexa: Krieg (Pixabay)

Ein Kommentar

  1. Auch in den Medien und in der Öffentlichkeit fehlt es an Differenzierung und Weitblick. Danke für den Beitrag. Aus Eigennutz wird zu wenig für die Menschenrechte getan. Kurden sind keine Menschen zweiter Klasse!

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