„Pecunia non olet“, „Geld stinkt nicht“ – dies war (sinngemäß) die Begründung, mit welcher der römische Kaiser Vespasian (69 – 79 n. Chr.) die Besteuerung öffentlicher Bedürfnisanstalten rechtfertigte. Das Resultat war allerdings nicht eine phänomenale Vermehrung der Staatsfinanzen, sondern eine Verschlechte¬rung der hygienischen Zustände. Denn die Menschen verrichteten ihr Bedürfnis fortan lieber außerhalb der Bedürfnisanstalten.
(Bild: Quentin Massys: Steuereintreber 16. Jhd.)
Literarischer Text zum Thema: Gespräche mit Paula: https://literaturplanetonline.wordpress.com/2015/04/25/die-muschelkonferenz-gesprach-uber-das-steuerrecht/
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