Der Freitod und das (un-)freie Leben

Zum Sterbehilfe-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

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Mit seinem gestrigen Urteil zur Sterbehilfe hat das Bundesverfassungsgericht die Hürden für die Beihilfe zum Freitod deutlich gesenkt. Ich nehme dies zum Anlass, noch einmal meine eigene Position zur Sterbehilfe zu dokumentieren.

Inhalt

Sterbehilfe und Pflegenotstand
Sterbehilfe als Entsorgungsvorwand
Ausweglosigkeit als self-fulfilling prophecy
Lebenshilfe geht vor Sterbehilfe

Sterbehilfe und Pflegenotstand

Wer über Sterbehilfe redet, muss auch über den Pflegenotstand reden. Denn dieser produziert ja oft genug jene Verzweiflung, die dann in letzter Konsequenz zum Todeswunsch führt. Krankheit, Alter und Behinderung gelten in Deutschland als Kostenfaktor, als Ärgernis, das möglichst schnell aus der Welt zu schaffen ist – am besten dadurch, dass die Betreffenden sich selbst aus der Welt schaffen.
Der Hauptaspekt des „Pflegenotstands“ ist daher auch nicht, dass wir über zu wenig Pflegepersonal verfügen, sondern dass es bei uns keine Kultur des humanen Umgangs mit alten, behinderten und schwer kranken Menschen gibt. Da die immer neuen Pflegegipfel dieses Problem außer Acht lassen, können sie es auch nicht lösen. Solange die Hauptkriterien für professionelle Pflege Effizienz und gutes Kostenmanagement sind, werden sich unsere Probleme eher noch verschärfen.
Dies gilt nicht nur für die Pflegebedürftigen, sondern auch für die Pflegenden selbst. Alte und todkranke Menschen zu betreuen, ist immer eine undankbare Aufgabe. Selbst das größte Engagement kann nicht verhindern, dass am Ende des Pflegeprozesses der Tod steht. Wenn dann noch bei jeder Zuwendung jemand mit der Stoppuhr danebensteht und auf die Bilanzen schielt, muss man sich nicht wundern, wenn viele Fachkräfte sich dieser verordneten Inhumanität verweigern. Da helfen dann auch kräftige Gehaltsaufschläge nicht weiter.

Sterbehilfe als Entsorgungsvorwand

Wozu die Unterordnung der Humanität unter die Geschäftsinteressen gewinnorientierter Unternehmen führen kann, ist mir im vergangenen Sommer klargeworden. Damals war ich mit meiner schwer kranken Katze von einem Tierarzt zum anderen gerannt, um dem Tier Linderung bei seinen Beschwerden zu verschaffen. Die Ärzte aber wollten immer gleich nach der Todesspritze greifen. Um sie davon abzuhalten, habe ich stets versucht, sie durch den Vergleich mit einer entsprechenden Situation bei Menschen zur Mäßigung anzuhalten. Damit habe ich jedoch nur das Gegenteil dessen erreicht, was ich erhofft hatte. Anstatt das Recht des hochbetagten Tieres auf seine letzten Lebenswochen zu respektieren, ist sogar einmal ein Satz gefallen wie: „Ja, bei Menschen gibt es viel stärkere rechtliche Beschränkungen. Da dürften wir so etwas nicht tun …“
Mit anderen Worten: Wenn erst einmal die juristischen Hürden wegfallen, die die Sterbehilfe derzeit noch einhegen, wird es auch bei Menschen heißen: „Schon der dritte Migräneanfall in diesem Monat: Das hat doch keinen Wert mehr mit Ihnen. Wir müssen Sie erlösen!“
Manch einer mag dann das Privileg liebender Angehörigen haben, die ihm auch bei schwersten Erkrankungen das Gefühl geben, sein Leben bis zur letzten Sekunde wertzuschätzen – und die so die drohende Todesspritze abwehren. In anderen Fällen wird aber wohl auch ein entfernter Anverwandter, ein Auge auf das Erbe gerichtet, neben dem Krankenbett stehen und eifrig nicken: „Ja, der arme Onkel Dieter! Er quält sich doch nur noch. Wir müssen ihn erlösen, so schwer es uns auch fällt.“ Und über allem schwebt der Gott des Finanzministeriums, der die Erlösung des Kranken von seinen Leiden noch aus ganz anderen Gründen als Erlösung empfindet.

Ausweglosigkeit als self-fulfilling prophecy

Aus den Niederlanden und der Schweiz, wo die Sterbehilfe bereits heute leichter möglich ist als in anderen Ländern, habe ich in den letzten Jahren immer wieder erschütternde Berichte gehört. Berichte von Menschen, die sich schlicht aus Angst vor dem Älterwerden oder aus einem allgemeinen Lebensüberdruss heraus das Leben haben nehmen lassen. Von Menschen, die auf die ersten Anzeichen des Alters oder auf eine dauerhafte Depression mit dem Wunsch nach der Todesspritze reagiert haben – und denen dieser Wunsch erfüllt worden ist.
Dies zeigt mir: Es reicht nicht, dass neutrale Kommmissionen sich über den Wunsch eines Sterbewilligen beugen und ihm einen „freien Willen“ sowie ein legitimes Todesverlangen attestieren. Denn das mit dem „freien Willen“ ist bei Menschen so eine Sache. Dauerhafte Depressionen führen zu einer anderen Sicht auf das Dasein. Ein Vorhang senkt sich über das Leben, und man selbst ist wie mit Eisenketten umwickelt, jeder Schritt tut weh.
Als vernunftbegabte Wesen suchen wir in solchen Situationen nach handfesten Gründen für unsere Verstimmung. Wir versuchen uns die Düsternis, die uns umgibt, rational zu erklären. Damit aber machen wir nicht selten alles nur noch schlimmer. Denn Düsternis produziert nur immer neue Düsternis, aus düsterem Denken entstehen nur düstere Szenarien, so dass wir die vermeintliche Ausweglosigkeit unserer Situation am Ende wie eine self-fulfilling prophecy Realität werden lassen.
Dabei sind die Gründe für Depressionen oft viel banaler, als wir wahrhaben wollen. Es kann sich hierbei auch schlicht um ungünstige biochemische Konstellationen handeln. Diese stehen zwar in ständiger Wechselwirkung mit unserem Sozialleben, sind also nicht unabhängig von diesem zu sehen. Dennoch können sie mit so simplen Mitteln wie Ausdauersport bekämpft werden – weil dabei vermehrt körpereigene Substanzen wie Serotonin oder Dopamin ausgeschüttet werden, die der Depression entgegenwirken. In der Folge gehen wir auch wieder anders auf andere zu, haben also die Chance, die vorherige negative Wechselwirkung mit unserem Sozialleben ins Positive umzuwandeln (womit nicht gesagt sein soll, dass es nicht auch schwerere Fälle gibt, in denen eine medikamentöse Behandlung und eine Psychotherapie notwendig sind).
Das heißt: Dem angeblich freien Sterbewillen eines Menschen müssen wir gleich doppelt misstrauen. Sowohl auf der Ebene dessen, der ihn äußert, als auch auf der Ebene derer, die dem Todeswunsch stattzugeben haben. Natürlich mag in manchen Situationen tatsächlich ein rascher Tod als der letzte denkbare Ausweg erscheinen. Und in diesen Fällen ist fraglos auch eine umfassende Enttabuisierung und Entkriminalisierung von Sterbewunsch und Sterbehilfe vonnöten.
Ich meine jedoch, dass vor der Einwilligung in die Beihilfe zum Freitod stets alles unternommen werden muss, um die Lebensgeister der Todessehnsüchtigen noch einmal zu wecken. Schmerzpatienten sollten erst die besten Morphiumpräparate ausprobieren dürfen, ehe sie sich endgültig dafür entscheiden, die Welt zu verlassen. Für vereinsamte Menschen sollte es ein Solidaritätsnetzwerk anderer Menschen geben, die die Betreffenden in soziale Aktivitäten einbinden und ihnen zuhören. Depressive Menschen müssen die ganze Palette von Behandlungsmöglichkeiten angeboten bekommen und ebenfalls verstärkt Zuwendung erfahren. Manch einer wird so allmählich wieder einen neuen Sinn in seinem Leben entdecken und dadurch auch neuen Lebensmut schöpfen.

Lebenshilfe geht vor Sterbehilfe

Der dänische Philosoph Sören Kierkegaard beschreibt die Verzweiflung als eine Krankheit, „bei der das Letzte der Tod ist und der Tod das Letzte ist“ (Die Krankheit zum Tode, 1849). Für ihn als christlichen Denker ist die Verzweiflung damit sogar noch schlimmer als der Tod selbst, der nach christlichem Verständnis ja nur ein Durchgang in ein anderes Leben ist. Den Ausweg aus der Verzweiflung sieht er demzufolge auch in einem „Sprung in den Glauben“, im Sinne einer intuitiven Annahme der Realität Gottes (vgl. Furcht und Zittern, 1843).
Allerdings können Kierkegaards Überlegungen zur Verzweiflung auch für nicht-religiöse Zeitgenossen produktiv sein. Sie ließen sich dann verstehen im Sinne eines Sich-Losreißens von der Gedankenwelt der Verzweiflung, eines inneren Paradigmenwechsels, durch den man das Dasein plötzlich wieder mit anderen Augen sehen kann.
Mir kommt in dem Zusammenhang ein Bericht über einen Selbstmordversuch in den Sinn, den ich einmal gelesen habe. Es handelt sich dabei um die Erfahrungen eines Menschen, der seinem Leben mit einem Sprung von der Golden Gate Bridge in San Francisco ein Ende setzen wollte, den Sturz jedoch überlebt hat. Im Augenblick des freien Falls habe er, so hat er hinterher erzählt, sein Leben wie aus der Vogelperspektive gesehen. All seine Probleme kamen ihm auf einmal ganz klein vor, für alles schien es plötzlich eine Lösung zu geben. So wurde der Sprung in den Tod für ihn zum Sprung in ein neues Leben.
Eben einen solchen Perspektivenwechsel sollte man auch Menschen ermöglichen, die sich nach dem Tod sehnen – und zwar ohne dass sie dafür zum Sprung in den Tod ansetzen müssen. Ich denke hierbei natürlich nicht an Menschen mit unheilbaren Erkrankungen – zumal in deren Endphase –, sondern an Menschen, die ohne unmittelbar tödliche körperliche Beschwerden an der „Krankheit zum Tode“, also der Verzweiflung, leiden. Bei ihnen sollte der Todeswunsch immer zunächst als existenzieller Hilferuf verstanden und mit entsprechenden Hilfsangeboten beantwortet werden.
Verzichten wir auf solche flankierenden Maßnahmen, so besteht die Gefahr, dass durch die Liberalisierung der Sterbehilfe ohnehin vorhandene Tendenzen zur Ausgrenzung Schwächerer und zur Messung des Menschen an seinem ökonomischen Nutzen (Stichwort „Humankapital“) verstärkt werden. Die beste Vorbeugung gegen eine ansteigende Todessehnsucht wäre denn wohl auch ein Wandel hin zu einer solidarischeren Gesellschaft und einem von Empathie getragenen Miteinander. Solange dieser Wandel sich nicht vollzieht, sollten wir im Umgang mit der Sterbehilfe zumindest äußerst vorsichtig sein und uns selbst und unseren Intentionen misstrauen. Nur so können wir sicherstellen, dass aus einer erleichterten Sterbehilfe nicht ein unterschwelliger Tötungszwang wird, durch den diejenigen, die der Gesellschaft oder sich selbst zur Last fallen, in den Tod getrieben werden.

 

Bild: Susanne Pälmer: altes Paar (Pixabay)

2 Kommentare

  1. Die Möglichkeit, den Freitod zu wählen, ist die Grundlage unserer Freiheit. Wenn jemand körperlich nicht in der Lage ist, sich selbsttätig zu töten, muss für ihn die Möglichkeit bestehen, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Schließlich sind wir ja sogar dahin gekommen, dass Personen, die nicht geschäftsfähig sind, mit Hilfe von Betreuern wählen dürfen, was, wenn man einmal darüber nachdenkt, alles andere als sinnvoll ist. Im Grunde haben die Betreuer nun zwei Stimmen und die Betreuten trotzdem keine. Kein freier Mensch darf zum Leben gezwungen werden.

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    1. Da gebe ich dir Recht. Mein Punkt ist. Wie frei ist die Entscheidung in einer Gesellschaft mit diesem Grad an Pflegenotstand und sozialer Kälte gegenüber alten und kranken Menschen? Ich habe in Pflegeheimen gearbeitet und weiß, dass so Todeswunsch auf unhaltbaren Zuständen beruht. Wie viel Geduld haben wir mit Sterbenden, mit schwer Depressiven und schwerst beeinträchtigten Menschen?- Geben wir ihnen das Gefühl, etwas wert zu sein? – Du siehst: Das mit dem „freien Willen“ ist gar nicht so einfach.

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