Unsoziale Solidarität

Zu den Reaktionen auf das Urteil Bundesverfassungsgerichts zum Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank

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Das Bundesverfassungsgericht hat das von der Europäischen Zentralbank 2015 aufgelegte Anleihekaufprogramm in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Damit hat es sich explizit über eine anders lautende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hinweggesetzt. Dafür hat es in der Öffentlichkeit reichlich Richterschelte gegeben – zu Recht?

Einordnung des Urteils und der Reaktionen darauf
Soziale Verwerfungen durch die EZB-Politik des billigen Geldes
Alternativvorschläge

Einordnung des Urteils und der Reaktionen darauf

Das Bundesverfassungsgericht hat das von der Europäischen Zentralbank 2015 aufgelegte Anleihekaufprogramm in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Damit hat es sich explizit über eine anders lautende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hinweggesetzt. Endlich einmal eine mutige Entscheidung unseres Verfassungsgerichts, dachte ich.
Und was passiert? Der Grundtenor der Reaktionen ist in etwa so, als hätte das Hohe Gericht öffentlich die Hosen runtergelassen und einen ziehen lassen. Widerspruch gegen den Europäischen Gerichtshof? Und das auch noch öffentlich? Von einer der höchsten deutschen Institutionen? Pfui Teufel! Ist denen etwa das Befehlsnotstands-Gen herausoperiert worden?
Dabei ist mitzubedenken: Die Kritik des Bundesverfassungsgerichts war durchaus moderat. Es hat das EZB-Ankaufprogramm für Staatsanleihen keinesfalls pauschal als Mittel der europäischen Finanzpolitik ausgeschlossen. Kritisiert wurde vor allem, dass die Verhältnismäßigkeit einer Maßnahme, die die Kompetenzen der Europäischen Zentralbank tendenziell übersteigt, nicht hinreichend begründet worden ist.
Als verfassungsrechtlich bedenklich hat das Gericht insbesondere die Tatsache gewertet, dass es „Bundesregierung und Deutscher Bundestag (…) unterlassen haben, dagegen vorzugehen, dass die Europäische Zentralbank (EZB) in den für die Einführung und Durchführung des PSPP [Anleihekaufprogramms] erlassenen Beschlüssen weder geprüft noch dargelegt hat, dass die hierbei getroffenen Maßnahmen verhältnismäßig sind.“
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das das Anleihekaufprogramm der EZB gebilligt hatte, kritisiert das Bundesverfassungsgericht unter eben diesem Gesichtspunkt: „Der Ansatz des Gerichtshofs, bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung die tatsächlichen Wirkungen außer Acht zu lassen und auf eine wertende Gesamtbetrachtung zu verzichten, verfehlt die Anforderungen an eine nachvollziehbare Überprüfung der Einhaltung des währungspolitischen Mandats des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und der EZB“ (vgl. Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts: Nr. 32/2020 vom 5. Mai 2020).
Angesichts dieser durchaus bedenkenswerten Argumentation fragt sich der Freund des Rechtsstaats: Was soll die Richterschelte? Ist die Gewaltenteilung etwa plötzlich bedeutungslos geworden? Und: Interessiert sich in den kritischen Medien niemand mehr für kritische Stimmen von Seiten der Justiz?
Gut, unter den Klägern war auch Bernd Lucke, seines Zeichens AfD-Gründer. Das müffelt etwas nach rechter Ecke. Aber: Lucke ist bekanntlich die Kontrolle über seine eigene Partei entglitten, weshalb er mittlerweile auch eine neue Partei gegründet hat. Er ist ein Wirtschaftsliberaler, dem das Fischen am äußersten rechten Rand schlecht bekommen ist. Mit seiner Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ging es ihm um allgemein ökonomische Argumente, die mit dem Abdriften seiner ehemaligen Partei in rechtsextremes Fahrwasser nicht das Geringste zu tun haben.

Soziale Verwerfungen durch die EZB-Politik des billigen Geldes

Für den Fall, dass die Kritik am Urteil des Bundesverfassungsgerichts etwas mit der politischen Heimat der Kläger zu tun haben sollte – zu denen außer Lucke auch der CSU-Politiker Peter Gauweiler gehörte –, liste ich hier noch einmal die sozialen Probleme auf, die mit der EZB-Politik des billigen Geldes einhergehen. Daraus geht hervor: Die EZB-Politik ist auch für linksprogressive Kräfte kritikwürdig.

  1. Die EZB-Politik des billigen Geldes ist in doppelter Hinsicht unsozial. Sie ist unsozial, weil sie durch die Niedrigzinspolitik alle SparerInnen gleichermaßen finanziell in die Pflicht nimmt, also nicht zwischen vermögenden Zeitgenossen und Menschen, die auf einen zusätzlichen Notgroschen im Alter angewiesen sind, unterscheidet. Sie ist aber auch unsozial, weil sie nicht danach fragt, wie die Staaten das Geld, das sie über das Anleihekaufprogramm der EZB erhalten, verwenden. Das Geld aus dem EZB-Füllhorn kann ebenso in Rüstungsgüter und prestigeträchtige Bauprojekte wie in Sozialprogramme gesteckt werden. Letzteres war in der Vergangenheit eher weniger der Fall. Bedrückende Beispiele dafür sind die zu Tode gesparten griechischen Rentner und die in die Obdachlosigkeit getriebenen spanischen Kreditnehmer auf dem Immobilienmarkt.
  1. Die höheren Inflationsraten, auf die die EZB mit ihrer Politik abzielt, könnten durchaus irgendwann erreicht werden. Die Frage ist aber, ob es der EZB angesichts der auf mehrere Billionen (!) Euro angeschwollenen Masse billigen Geldes dann noch gelingen wird, die Inflation unter Kontrolle zu halten. Kommt es am Ende – allen gegenteiligen Beteuerungen zum Trotz – doch zu einer galoppierenden Inflation, wird die Zeche auch dafür von den weniger Begüterten zu zahlen sein. Während diese dann auch noch ihre letzten Geldreserven und womöglich zusätzlich ihre Jobs verlieren werden, werden die Großbetriebe als „systemrelevant“ eingestuft und gerettet werden.
  1. Die EZB zielt mit ihrer Politik darauf ab, den Aktienmarkt zu stützen. Denn dieser ist – neben dem Immobilienmarkt, für den man aber über ein höheres Grundvermögen verfügen muss – derzeit die einzige Möglichkeit, noch Rendite auf zurückgelegtes Geld zu erzielen. Abgesehen von den Risiken, mit denen eine solche Geldanlage verbunden ist, muss aber auch bedacht werden: Diese ist grundsätzlich affirmativ gegenüber dem bestehenden Wirtschaftssystem. Sie erzieht die Anleger dazu, das kapitalistische System gutzuheißen, indem sie unmittelbar von ihm profitieren.
  1. Die Solidarität, die über Corona-Bonds, Verzicht auf Spareinlagen und Ausgleichsfonds eingefordert wird, ist ebenso wie die kompensatorische Geldpolitik der EZB rein materiell ausgerichtet. Eine ideelle Übereinkunft gibt es nicht. Dadurch besteht die Gefahr, dass mit EU-Geldern Volkswirtschaften stabilisiert werden, für deren Gesundung sich autokratische Führer als geniale Strategen und Gönner der Nation feiern lassen können.
  1. Eine Vergemeinschaftung von Staatsschulden, wie sie über Corona-Bonds und das Anleihekaufprogramm der EZB de facto erfolgt, setzt eine gemeinschaftliche Finanzpolitik voraus. Diese existiert jedoch nicht. Es gibt zwar Defizitkriterien, aber wer sie verletzt, darf sich vertrauensvoll an die EZB wenden. Das führt die Bemühungen um Geldwertstabilität ad absurdum. Wichtiger aber ist: Während bei der Finanzierung von Staatsschulden Solidarität eingefordert wird, arbeiten die Staaten in der Steuerpolitik weiter gegeneinander. Insbesondere bei den Unternehmenssteuern findet ein Konkurrenzkampf um die günstigsten Tarife für multinationale Konzerne statt. Dies entzieht anderen Staaten Steuereinnahmen und vermindert zudem die Möglichkeiten, auf die entsprechenden Unternehmen Druck in Richtung auf verbesserte Sozialstandards auszuüben.

Alternativvorschläge

Sollen wir also die Bemühungen um eine solidarische Geldpolitik in Europa begraben? Soll Schluss sein mit einer Solidarität, bei der reichere Staaten den ärmeren helfen, Anschluss zu finden an die höheren Lebensstandards in anderen Ländern?
Nein! Aber: Das Kind sollte beim Namen genannt werden. Wo Transferunion drin ist, muss auch Transferunion draufstehen. Und: Es muss stärker differenziert werden. In einem reichen Staat sind nicht alle Menschen gleich vermögend. Dies muss dann auch bei den Transferleistungen berücksichtigt werden.
Daraus ergeben sich die folgenden Forderungen:

  1. Transferzahlungen aus reichen an arme Länder müssen als solche benannt werden. Sie sollten vorwiegend über dafür eingerichtete Fonds abgewickelt werden. Erfolgen sie über das Mittel der Geldpolitik, so sind Ausgleichsmaßnahmen für unterprivilegierte Schichten in den Geberländern vorzusehen. Es leuchtet nicht ein, warum auch finanziell schlechter gestellte Menschen in wohlhabenden Ländern durch einen Verzicht auf Rücklagen im Alter das Stopfen von Löchern in anderen Staatshaushalten mitfinanzieren sollen.
  2. Das künstliche Anheizen der Inflation über eine Politik des billigen Geldes unterminiert teilweise das freie Spiel der Kräfte an den Finanzmärkten. Über die Förderung von Aktienkäufen unterstützt eine solche Politik vor allem den Finanzierungsbedarf börsennotierter Unternehmen. Kapitalistische Interessen werden damit paradoxerweise mit staatsdirigistischen Mitteln gefördert. Daraus ergibt sich die Forderung, dass auch die negativen Folgen einer solchen Politik, wie sie sich über das künstliche Anheizen der Teuerungsrate ergeben, mit analogen sozialstaatlichen Programmen abgefedert werden müssen.

Hinzu kommen drei Punkte, die ich schon im Rahmen meiner Auseinandersetzung mit der Idee der Euro- bzw. Corona-Bonds aufgeführt habe:

  1. Materielle muss stets mit ideeller Solidarität einhergehen. Finanzielle Transferleistungen dürfen nicht für den Machterhalt von Regimen genutzt werden, die die demokratisch-rechtsstaatlichen Ideale der Europäischen Union mit Füßen treten.
  2. Materielle Solidarität darf sich nicht allein auf die Sanierung von Staatshaushalten beziehen. Ihr Kernziel muss vielmehr die Förderung sozialer Gerechtigkeit sein.
  3. Materielle Solidarität setzt gemeinsame finanzpolitische Konzepte voraus, wenn sie eine langfristige gemeinschaftsstärkende Funktion erfüllen und die Geldwertstabilität nicht gefährden soll.

 

Bild: Collage aus: Moritz320: EZB und Michael Gaida: Lost Places (Pixabay)

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