Die Medien als Richter – Gnadenbringende Gedanken zur Weihnachtszeit

2justice-2071539_19206. Oktober 1962: Einheiten der Polizei besetzen die Hamburger Redaktionsräume des Magazins ‚Der Spiegel‘, durchsuchen diese und nehmen Rudolf Augstein sowie weitere Spiegel-Redakteure fest. Auslöser für die vom damaligen Verteidigungsminister Franz Josef Strauß angeordnete Aktion war ein kurz zuvor erschienener Spiegel-Artikel, in dem die Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr in Zweifel gezogen wurde. Bundeskanzler Konrad Adenauer erkannte hierin, wie er einige Tage darauf im Bundestag verlauten ließ, einen „Abgrund von Landesverrat“. In der Öffentlichkeit fand der Fall dagegen vor allem deshalb so große Beachtung, weil man in dem willkürlichen Vorgehen der Behörden einen Angriff auf die Meinungs- und Pressefreiheit sah. Durch die breite Solidarisierung mit dem ‚Spiegel‘ wurde der Druck auf Franz Josef Strauß so groß, dass er fünf Wochen später von seinem Amt als Verteidigungsminister zurücktreten musste.

14. Februar 2008, Valentinstag, 7 Uhr morgens: Die Staatsanwaltschaft Bochum bereitet Klaus Zumwinkel, dem damaligen Chef der Deutschen Post, ein böses Erwachen, indem sie mit einem Durchsuchungsbeschluss bei ihm zu Hause aufkreuzt. Der Vorwurf: Steuerhinterziehung in Millionenhöhe. Mit vor Ort sind zahlreiche Teams von Radio, Presse und Fernsehen, die live von dem Geschehen berichten. Der geständige Steuersünder wird knapp ein Jahr später zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von einer Million Euro verurteilt.

Warum ich die beiden Ereignisse hier nebeneinander gestellt habe? – Weil ich in ihnen idealtypisch die veränderte Rolle der Medien in der (west-)deutschen Öffentlichkeit abgebildet sehe. Schauen wir uns zunächst die Unterschiede in den beiden Polizeiaktionen genauer an. Folgendes halte ich für bemerkenswert:

1. die inhaltliche Ebene. Bei der Aktion gegen den ‚Spiegel‘ standen strukturelle Probleme im Vordergrund. Diese betrafen zum einen das in dem Spiegel-Artikel kritisierte Verteidigungskonzept der Bundeswehr und zum anderen die Meinungs- und Pressefreiheit, die breite Teile der Öffentlichkeit durch die Polizeiaktion gefährdet sahen. Im Falle von Klaus Zumwinkel ging es dagegen um eine persönliche Verfehlung des Top-Managers. Soweit es in der Öffentlichkeit ein über den Einzelfall hinausgehendes Echo auf die Aktion gab, bezog sich dieses auf die fragwürdige Steuermoral der Eliten, verblieb also ebenfalls auf der Ebene individuellen Fehlverhaltens.
2. das Opfer-Täter-Verhältnis Im ersten Fall ist die Spiegel-Redaktion das Opfer behördlicher Willkür; Medien und Behörden stehen sich konfrontativ gegenüber. Im zweiten Fall arbeiten sie dagegen Hand in Hand und gehen gemeinsam gegen den Steuersünder Zumwinkel vor. Die Staatsanwaltschaft setzt die Medien hier gezielt als Helfer ein, um sich durch den medialen Druck auf den Angeklagten die Arbeit zu erleichtern. Im Gegenzug dürfen die Medien aus der ersten Reihe über den auflagen- bzw. quotenfördernden Skandal berichten.
3. die Folgen der öffentlichen Verurteilung. Franz Josef Strauß musste zwar als Folge der Spiegel-Affäre als Verteidigungsminister seinen Hut nehmen; er war dadurch jedoch keineswegs als öffentliche Person erledigt. Vielmehr durfte er danach noch viele Jahre lang das Sonnenkönigtum als bayrischer Ministerpräsident genießen und war 1980 sogar Kanzlerkandidat der Union. Klaus Zumwinkel dagegen sah sich nach der konzertierten Aktion von Staatsanwaltschaft und Medien gegen ihn gezwungen, nach London umzuziehen. Er musste nicht nur seinen Posten als Vorstandsvorsitzender der Deutschen Post aufgeben, sondern verlor auch seine Aufsichtsratsämter. Außerdem wurde ihm das Bundesverdienstkreuz aberkannt.

Wie gesagt: Ich bin der Meinung, dass die beiden Fälle beispielhaft beleuchten, wie sich die Rolle der Medien in der deutschen Öffentlichkeit verändert hat. Dies betrifft zunächst die immer häufiger zu beobachtende Personalisierung der Skandale, die von den Medien aufgegriffen werden. Am Anfang steht nun in der Regel nicht mehr die Enthüllungsstory eines einzelnen Medienorgans, sondern das Fehlverhalten einer prominenten Person, das dann von allen Medien – egal of links- oder rechtsgerichtet, Printmedium oder Fernsehen, Radio oder Internet – gleichermaßen angeprangert wird. Ziel ist es dabei, über das Schüren der öffentlichen Empörung Quoten, Klicks und Auflagen zu erhöhen, wobei die geschürte Empörung dann in einem sich selbst verstärkenden Prozess weitere Enthüllungen über das skandalöse Verhalten des Betroffenen generiert. (Diese Dynamik gilt analog auch für Skandale, die eher auf der strukturellen Ebene angesiedelt sind, wie etwa den NSA-Abhörskandal.)
Typischerweise wird im Verlauf dieses Prozesses früher oder später die Unschuldsvermutung fallen gelassen. Das äußere Anzeichen hierfür ist das Aufkommen bestimmter Namenszusätze, die das Fehlverhalten unmittelbar mit der Person verbinden: Aus dem „Top-Manager“ Zumwinkel wird der „Steuersünder“, aus dem „Limburger Bischof“ Tebartz-van Elst der „Prunk-“ oder „Protz-Bischof“, aus dem „Bundespräsidenten Christian Wulff“ der „käufliche Präsident“, aus Graf Theodor zu Guttenberg, dem „jungen Hoffnungsträger“ der Union, der „Lügenbaron“, aus Jörg Kachelmann, dem „Wetterexperten“, der „Experte für Frauengeschichten“. Das Fehlverhalten wird so zu einer festen Charaktereigenschaft umgedeutet, es wird zu einem Stigma, das den Betreffenden wie ein unsichtbares Gefängnis umhüllt.
Diese beiläufige Aburteilung durch die Sprache ist im Übrigen nicht auf den Umgang mit einzelnen Personen beschränkt. Auch bestimmte Haltungen oder ganze soziale Bewegungen können auf diese Weise wirkungsvoll diffamiert werden. Ein sehr augenfälliges Beispiel hierfür ist die Diskreditierung von Menschen, die ihren berechtigten Protest gegen ein fragwürdiges Großprojekt öffentlich artikulieren, als „Wutbürger“ – durch einen Begriff also, der an Rumpelstilzchen denken lässt oder an kleine Kinder in der Trotzphase, die mit dem Fuß aufstampfen, wenn sie nicht gleich bekommen, was sie wollen.
Früher war dieses sprachliche Abkanzeln anderer eine Spezialität der Bild-Zeitung. Dass es sich mittlerweile quer durch alle Medien zieht, lässt sich als Beleg für eine zunehmende „Boulevardisierung“ der Medienlandschaft werten. Die Bild-Zeitung ist zum Leitmedium geworden, das, dicht bedrängt von RTL 2, die Maßstäbe journalistischer Arbeit setzt.
Symptomatisch für die zunehmende gegenseitige Durchdringung von Boulevard- und Recherche-Medien ist das Hin- und Herwechseln von Redakteuren zwischen der Springer-Presse und dem ‚Spiegel‘, das in dieser Form früher undenkbar gewesen wäre. So ist der ehemalige Bild-Journalist Nikolaus Blome, wenn auch gegen heftigen internen Widerstand, im vergangenen Sommer in die Chefredaktion des ‚Spiegel‘ übernommen worden, während Stefan Aust, der ehemalige Chefredakteur des ‚Spiegel‘, vor kurzem als Herausgeber des neuen Medienverbunds von ‚Welt‘ und N24 vorgestellt wurde.
Ein Ende findet der mediale Empörungsmarathon erst dann, wenn die kritisierte Person sich zu einem öffentlichen Kotau bereitfindet und – in einer Art von symbolischem Harakiri – ihre öffentlichen Ämter niederlegt. Auf Gnade können die Betreffenden allenfalls dann hoffen, wenn sie sich rasch unter das mediale Fallbeil legen. Ein Beispiel dafür ist etwa Margo Käßmann, die vier Tage nach ihrer Autofahrt unter Alkoholeinfluss und nur einen Tag nach den ersten Berichten darüber ihren Rücktritt vom Amt der Landesbischöfin und als EKD-Ratsvorsitzende erklärte. Sie hat mittlerweile wieder eine führende Rolle in der Evangelischen Kirche übernommen und fungiert als „Lutherbotschafterin“ für das Reformationsjubiläum 2017.
De facto wandeln sich die Medien damit von Aufklärern zu Richtern. Dass sie selbst einen solchen Funktionswandel weit von sich weisen würden, liegt wohl in erster Linie an unserem Verständnis von Strafe. Im öffentlichen Raum assoziieren wir damit vor allem Gefängnis und Geldbuße. Die Medien können sich also darauf berufen, dass sie gewissermaßen nur die öffentliche Sphäre von den unmoralisch handelnden Personen reinigen, während die eigentliche Strafe erst später, im Rahmen einer ordentlichen Gerichtsverhandlung, verhängt wird.
Nun ist zwar die Infeffektivität der Gefängnisstrafe von Foucault (Surveiller et punir,1975; dt. Überwachen und Strafen, 1976) und anderen längst hinreichend belegt worden. Das Gefängnis ist eine Schule des Verbrechens, die den einmal als kriminell Etikettierten auf eben dieses Etikett dauerhaft festlegt. Für unseren Zusammenhang wichtiger ist jedoch der Resozialisierungsanspruch, der mit dieser Form von Strafe verbunden ist: Der Idee nach soll der Verurteilte eine Zeitlang aus der Gemeinschaft ausgeschlossen werden, um dann, als reuiger Sünder, wieder in deren Schoß aufgenommen zu werden.
Diesen humanen Anspruch – auch wenn er durch die inhumane Realität des Gefängnisalltags ad absurdum geführt wird – konterkarieren die Medien dadurch, dass sie den Ausschluss des unmoralisch Handelnden aus der Öffentlichkeit noch vor der Beantwortung der Frage, ob sein Verhalten überhaupt im juristischen Sinne strafbar war, erzwingen. Indem sie als eigentliche Strafe nur den vom Gericht angeordneten Gefängnisaufenthalt oder die Geldbuße anerkennen, missachten sie zudem die Strafpraxis früherer Jahrhunderte, als der symbolische Tod – die entehrende Verbannung aus der öffentlichen Sphäre oder gar dem ganzen Land – auf der Bestrafungsskala gleich unterhalb des tatsächlichen Todes, der öffentlichen Hinrichtung, rangierte.
Hinzu kommt, dass die personenbezogene Skandalberichterstattung die eigentlichen Probleme oft eher verdeckt, anstatt die Augen dafür zu öffnen. So ist es zwar richtig, dass ein Steuerhinterzieher dem Staat illegalerweise Geld vorenthält. Wahr ist aber auch, dass es in unserem Steuersystem ein ganzes Dickicht aus mal legalen, mal halb legalen und mal illegalen Steuertricks gibt, durch die ein vermögender Mensch sich fast schon wie ein Depp vorkommen muss, wenn er die volle Steuerschuld begleicht.
Ebenso unbestritten ist, dass ein Mann mit mehreren Gespielinnen, der jede von diesen in dem Glauben lässt, sie sei seine einzige und wahre Liebe, nicht gerade als moralisches Vorbild taugt. Auf der andren Seite ist der emotionale und sexuelle Missbrauch Einzelner jedoch auch in einem prominentengeilen Medienzirkus angelegt, der die Gefahr in sich birgt, dass der real existierende Mensch mit dem Helden verwechselt wird, den er in der medialen Scheinwirklichkeit repräsentiert.
Schließlich ist es natürlich auch nicht gerade die feine Art, wenn jemand sich seinen Doktortitel durch Abschreiben und andere Mogeleien erschleicht. Das eigentliche Problem ist hier jedoch das System, das so etwas zulässt. Hätten wir ein Promotionssystem, in dem regelmäßige Gespräche zwischen Betreuer und Doktorand fest vorgeschrieben wären und die Begutachtung grundsätzlich extern erfolgen würde, wäre ein Betrug viel schwerer umzusetzen.
So werden die aufgedeckten Verfehlungen Einzelner als Resultate einer monströsen kriminellen Energie und moralischen Verirrung dargestellt, während sie in Wahrheit oft nur der logische Output eines unvollkommenen Systems sind. Im Endeffekt sind die medialen Richtersprüche daher ein klarer Fall von Doppelmoral. Während man sich selbst großzügig das Recht einräumt, den Handwerker ohne Rechnung für sich arbeiten zu lassen, feiert man die Verhaftung des prominenten Steuersünders als Beleg dafür, dass angeblich „vor dem Gesetz alle gleich“ sind. Wo man sich selbst freimütig den einen oder anderen Seitensprung genehmigt, wird der Strahlemann aus dem Fernsehen für dasselbe Verhalten gesteinigt. Und dieselben Professoren, die über den prominenten Promotionsschummler die Nase rümpfen, drücken bei der entgegenkommenden Lolita-Doktorandin bereitwillig ein Auge zu, während sie den aufmüpfigen Jungwissenschaftler, der ihnen weder privat noch beruflich zu Diensten ist, durch die Prüfung fallen lassen.
Natürlich handelt es sich bei denjenigen, die da in letzter Zeit von der Medienmeute gehetzt worden sind, oft nicht gerade um Sympathieträger, bei denen man spontan Mitleid empfindet, wenn es ihnen an den Kragen geht. Die meisten hatte ja tatsächlich etwas auf dem Kerbholz, und viele waren früher auch selbst nicht zimperlich, wenn es darum ging, andere für ihr Fehlverhalten zu kritisieren. Auch geht bei keinem von ihnen der Absturz aus der ersten Reihe der Öffentlichkeit mit einem materiellen Absturz einher: Die meisten können es sich im gesellschaftlichen Abseits recht bequem machen. Wenn mir dennoch die mediale Treibjagd ein gewisses Unbehagen bereitet, so gibt es dafür vor allem zwei Gründe:
Zum einen bereitet es mir Kopfschmerzen, wie die als Richter agierenden Medien die Gewaltenteilung ein Stück weit aushebeln und zentrale Bestandteile des Rechtsstaats außer Kraft setzen. Es hat lange gedauert, bis die Unschuldsvermutung und das Prinzip, „im Zweifel für den Angeklagten“ zu entscheiden, in unserem Rechtssystem fest verankert waren. Indem die Medien diese Rechtsgüter durch die lustvolle Vorverurteilung der Missetäter leichtfertig aufs Spiel setzen, betreiben sie letztlich auch das Geschäft ihrer Gegner, die ebenfalls froh wären, wenn sie kritische Reporter ohne Rücksicht auf die juristische Bewertung von deren Tun mundtot machen könnten.
Zum anderen kann ich zwar verstehen, dass man sich eine Zeitlang daran ergötzt, wie ein böser Bube, der eben noch so formvollendet den Saubermann gegeben hat, öffentlich durch den selbst verursachten Schmutz gezogen wird. Wenn dann aber die gefallenen Helden am medialen Pranger stehen, von aller Welt beschimpft, verspottet, bespuckt, frage ich mich doch, warum nicht irgendwann der Punkt erreicht ist, an dem der Blutdurst in Mitgefühl umschlägt und man nicht mehr auf den am Boden Liegenden eintritt.
Um ehrlich zu sein: Mir macht diese Gnadenlosigkeit fast ein bisschen Angst. Ich denke dann an meine eigenen Verfehlungen und daran, was für einen feinen Anlass sie böten, den Rothen Baron als „Roten Khmer“ zu diffamieren, wenn irgendwann einmal die Schweinwerfer der Öffentlichkeit meine Blog-Höhle ausleuchten sollten. Ob diese einschüchternde Wirkung am Ende sogar ein gewollter Nebeneffekt der medialen Lynchjustiz ist? Sollen wir auf diese Weise vielleicht alle zu braven Bürgern und bereitwilligen Steuerzahlern erzogen werden?
Mein persönlicher Alptraum sieht so aus: Ich gewinne endlich im Lotto, von dem Geld richte ich für mich und meine Kumpels eine kuschelige Opium-Höhle ein, das lässt sich auf die Dauer natürlich nicht vor der NSA geheim halten, dadurch bekommt auch der BND Wind davon – und eines unschönen Morgens stürmt dann die GSG 9, begleitet von einer gewaltigen Medienkarawane, meine Höhle. Von da an bin ich für alle nur noch der „Opium-Baron“, und ein geheimnisvoller Informant liefert den Stoff für eine Enthüllungsstory über ein Netzwerk aus Offshore-Firmen, über das ich zusammen mit den Taliban den internationalen Drogenhandel kontrolliere.
Dann, liebe Freunde, könnte ich euch auch nicht mehr, wie jetzt, „Frohe Weihnachten“ wünschen, sondern würde wahrscheinlich aus irgendeinem Erdloch „SOS“ funken. Aber würde euch das dann noch interessieren?

4 Kommentare

  1. Diese Gedanken sind derartiggewöhnungsbedürftig, dass man sie erst mal verdauen muss. Aber es stimmt: Unmerklich wurde unser Rechtsstaat ausgehölt.

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  2. Parteien bieten durch ihre inhaltlichen Abgrenzungen voneinander verschiedene Lösungen und Strukturierungsmöglichkeiten zur Diskussion an, aufgrund derer sich jeder einzelne des Volkes eine Meinung bilden und seine Vorlieben auswählen kann. Wenn es keine Parteien mehr gäbe, würden trotzdem soziale Gruppierungen entstehen, die sich für die jeweils für sie vorteilhafteste oder ethisch-moralisch vertretbarsten Gesetzgebungen einsetzen würden. Wie lange die jeweiligen Gesetzgebungen die Souveränität unseres Landes im Zusammenspiel mit anderen Völkern/Ländern garantieren würden, ist abhängig davon, wie ethisch-sozial diese Landesregierungen handeln.
    Mir fällt dazu ein Gedicht von Erich Fried ein: „Ganz unverhofft auf einem Hügel sind sich begegnet Fuchs und Igel. Ei, sprach der Fuchs, du Bösewicht, kennst du des Königs Order nicht? …“ Kurz gesagt, der igel sollte seine Stacheln ablegen, war aber nicht dumm und der Meinung „der Friede muss bewaffnet sein.“
    Abgesehen davon glaube ich nicht, dass die Mehrzahl des Volkes sich selbst in der Lage sieht, weitreichende außen- und innenpolitische Entscheidungen verantwortungsvoll abschätzen zu können. Trotzdem bin ich der Meinung, dass ein größeres Selbstbewusstsein gerade der immer mehr sozial Ausgegrenzten notwendig wird, um die immer deutlicher zu spürende Arm-Reich-Schere auszuhebeln und zu verhindern. Weiter glaube ich, dass die wissenschaftliche Erkenntnisse über die Risiken von weitreichenden Umweltverschmutzungen (z.B.durch Plastik) durchaus zu dogmatischen Gesetzgebungen von Seiten des Staates berechtigen und man nicht auf eine Selbstregulation durch aufgeklärte Bürger warten darf.

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