Update zu: Unsoziale Solidarität

Zu den Reaktionen auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank

Von der Leyen Narrenschiff

Im Streit um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank hat die EU-Kommission Deutschland nun sogar mit einem Vertragsverletzungsverfahren gedroht. Dies wäre ein Frontalangriff auf das Prinzip der Gewaltenteilung.

Die Richterschelte nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank hat noch weitere Kreise gezogen. Mittlerweile droht EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Deutschland sogar mit einem Vertragsverletzungsverfahren.
Deutschland wird damit auf eine Stufe gestellt mit Ländern wie Polen und Ungarn, denen Verstöße gegen zentrale Normen und Grundrechte der Europäischen Union vorgeworfen werden. Tendenziell wird unterstellt, dass das Bundesverfassungsgericht mit seiner Kritik an den Kriterien, die der Europäische Gerichtshof bei der Bewertung des Anleihekaufprogramms der Europäischen Zentralbank angelegt hat, als Türöffner für eine Missachtung europäischer Werte durch autoritär ausgerichtete Regierungen in der Europäischen Union fungiert.
Dies ist eine eklatante Verdrehung der Tatsachen. In Polen wird von der regierenden PiS-Partei derzeit massiv die Gleichschaltung der Justiz betrieben. Ein mit regierungstreuen Mitgliedern bestückter Landesjustizrat soll sicherstellen, dass alle im Land gefällten Urteile den Vorstellungen der Regierung entsprechen. Missliebige Richter werden gerügt, von Beförderungen ausgeschlossen, degradiert oder per Mobbing in den einstweiligen Ruhestand gedrängt.
Ziel der PiS ist es also, die Gewaltenteilung außer Kraft zu setzen oder zumindest in ihrer Funktionsfähigkeit einzuschränken. Dies ist in der Tat eine eindeutige Verletzung der demokratischen Grundwerte, auf denen die Europäische Union beruht.
Das Bundesverfassungsgericht hat dagegen lediglich angemahnt, Beschlüsse der Europäischen Zentralbank auch von politischer Seite auf ihre Verhältnismäßigkeit zu überprüfen und ggf. Alternativvorschläge zu unterbreiten. Keineswegs hat sie dazu aufgerufen, die Unabhängigkeit der EZB selbst in Frage zu stellen. Keineswegs erhebt das Gericht auch den Anspruch, der Politik Vorschriften zu machen. Es hat lediglich das defensive Verhalten von Bundestag und Bundesregierung in der europäischen Geldpolitik hinterfragt und für die Zukunft eine größere Sorgfalt bei deren Prüfung angemahnt.
Die Verfassungsrichter haben also nichts anderes getan, als ihre Expertise in die Wagschale zu werfen und die von zahlreichen Ökonomen geäußerte Kritik an der EZB-Politik des billigen Geldes juristisch zu untermauern. Insbesondere geht es dabei um die – das Mandat der EZB tendenziell übersteigende – faktische Staatsfinanzierung über den Ankauf von Staatsanleihen. Auf dieser Basis hat sich das Gericht dann kritisch mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu der Frage auseinandergesetzt.
Der kritischen Expertise des Bundesverfassungsgerichts sind langwierige Beratungen vorausgegangen. Diese haben zu einem Urteil geführt, das mit einer ausführlichen Begründung versehen ist. Die spätere vollständige Urteilsbegründung wird die juristische Argumentation noch weiter untermauern.
Der gesamte Vorgang ist also ein Musterbeispiel für gelebte Gewaltenteilung: Die Justiz erhebt begründete Zweifel an der Handlungsweise der Exekutive. Dieser Vorgang ist nicht zu vergleichen mit dem Geschehen in Polen, wo ja gerade die Exekutive die Judikative unter ihre Kontrolle zu bringen versucht.
Dies bedeutet: Die Drohung der EU-Kommission mit einem Vertragsverletzungsverfahren gegenüber Deutschland ist zum einen juristisch nicht haltbar. Denn Verträge können nur von Regierungen und Parlamenten verletzt werden, nicht aber von einem Verfassungsgericht, das lediglich die zentralen Rechtsnormen eines Landes auslegt. Regierung und Parlament steht es hier im Zweifelsfall frei, die Verfassung mit der nötigen Zweidrittelmehrheit entsprechend anzupassen.
Zum anderen zeigt die Androhung eines Vertragsverletzungsverfahrens aber auch, dass die EU-Kommission ihre eigenen Grundwerte nicht ernst nimmt. Wenn einem Verfassungsgericht – als dem höchsten juristischen Organ eines Landes – das Recht abgesprochen wird, eine begründete Expertise zur Handlungsweise der Exekutive abzugeben, braucht man auch die polnische Regierung nicht für ihren fragwürdigen Umgang mit der Justiz zu kritisieren. Denn dann handelt man de facto genau so, wie man es der polnischen PiS-Partei vorwirft.

Links:

Aktuelle Beitragsreihe zur Justizreform in Polen: Florian Kellermann: Polen: Umstrittene Justizreformen. Deutschlandfunk, 2. Mai 2020.

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zu seinem Urteil zum Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank: Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig. Pressemitteilung 32/2020 vom 5. Mai 2020.

 

Bild: Ursula von der Leyen auf dem Narrenschiff.  Collage unter Verwendung einer Illustration aus Sebastian Brants Satire „Das Narrenschiff“ (1494), 1498 (Wikimedia)

2 Kommentare

  1. Vielen Dank für diese kluge Einschätzung!!!! – Auch das Bild gefällt mir gut ;-). Es zeigt, dass Ursula von der Leyen (und viele, die meinen, das Urteil des BVFGs sei ein Bruch mit Europa), eine seltsame Rechtsauffassung vertreten. Besonders bedenklich finde ich Rufe nach einer Entmachtung oder einer Abschaffung des Verfassungsgerichts. Wer das fordert, hat nichts aus der Geschichte gelernt und steht mit Trump und der polnischen Regierung auf einer Linie. Auch diese halten nichts von Gewaltenteilung. Dies sollte auch Sven Giegold klar sein. Aber das Demokratieverständnis vieler Grünen endet ja leider dort, wo es ihre Ideologie oder ihre Gefühlslage berührt. Demokratie für die, die ich mag, die meiner Meinung sind und mir gute Pöstchen anbieten. Leider ist aber Demokratie gerade auch für alle anderen da und zu Demokratie gehört eben eine unabhängige Justiz. Deshalb sind solche Artikel, die in der Mainstreampresse schmerzlich fehlen, eine wichtige Sache. Mögen Sie viele Leser finden!!!!!!!

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